Referat Kunst, Kulturelles Erbe u Volkskultur

Mag. Evelyn Kometter
Landhausgasse 7, 8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Tel: +43 (316) 877-3138
Fax: +43 (316) 877-3156
E-Mail: evelyn.kometter@stmk.gv.at
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Landhausgasse 7
Telefax: +43 (316) 877-3156
E-Mail: abteilung9@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Beschreibung der Dienststelle
Strukturell in drei Bereiche gegliedert, umfasst dieses Referat seit Juni 2025 rund 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Referatsleiterin, Kulturanthropologin Evelyn Kometter, leitet zudem den Bereich „Förderungsmanagement", die Kulturwissenschafterin Nadine Naimer ist für den Bereich „Kulturelles Erbe" verantwortlich und die Kommunikationsexpertin Petra Sieder-Grabner ist für den Bereich „Kulturstrategie und Kultur International" zuständig.
KULTURELLES ERBE (Bereichsleitung Nadine Naimer)
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Altstadterhaltung & Altstadtkommission
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Ortsbildschutz & Ortsbildkommission
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Sammlungsdigitalisierungsinitiative „PantherWeb"
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Denkmalschutz & webGIS
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Österreichische UNESCO-Kommission
Wir sind von kulturellem Erbe umgeben: Bewusst oder unbewusst bildet es in jeder Gesellschaft die Basis für eine kulturelle Entwicklung.
Ein kulturelles Erbe impliziert die zeitliche Konstante über Generationen und ist Teil der Kommunikation einer Gemeinschaft sowie Voraussetzung für zukünftige kulturelle Entwicklungen.
Das Kulturressort arbeitet mit einer Vielzahl von Institutionen zusammen, die sich um den Erhalt und Schutz des kulturellen Erbes sowie der steirischen Volkskultur bemühen, wie z.B. die Österreichische UNESCO-Kommission, das Bundesdenkmalamt, das
Museumsforum Steiermark, die Volkskultur GmbH, volkskulturelle Vereine, Blasmusikkapellen und Chöre.
Neben dem Schutz von kulturellen Objekten (z.B. Denkmalschutz) geht es auch um den Erhalt von kulturell schutzwürdigen Gebieten, wie die Grazer Altstadt, Ortsbildschutzgebiete und UNESCO-Weltkulturerbe.
KULTURSTRATEGIE UND KULTUR INTERNATIONAL (Bereichsleitung Petra Sieder-Grabner)
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Kultur International
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Atelierprogramme, Stipendien und Landeskunst- und -kulturpreise
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Kunstankäufe des Landes Steiermark
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Kulturstrategie 2030
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EU-Beratungsstelle und Alpen-Adria-Allianz
Im Mittelpunkt dieses Bereichs stehen die Kunst- und Kulturschaffenden - aus der Steiermark in die ganze Welt. Im Tätigkeitsfeld „Kultur International" sind internationale Beziehungen und Netzwerke gebündelt, die den Kulturstandort Steiermark internationalisieren, stärken und den fachlichen Austausch fördern. Mit umfangreichen Atelierprogrammen, Stipendien sowie Kunst- und Kulturpreisen werden sowohl aufstrebende als auch etablierte Künstlerinnen und Künstler, Kulturarbeitende wie Kuratorinnen und Kuratoren in all ihren kreativen Tätigkeitsfeldern gefördert, geehrt und nachhaltig unterstützt. Die regional, national und international strahlenden Leistungen werden öffentlichkeitswirksam präsentiert.
Ein weiteres sichtbares Zeichen für die Wertschätzung des steirischen Kunst- und Kulturlebens ist der Ankauf von Kunstwerken, ein Sammlungsauftrag, der gesetzlich verankert ist.
Die
Kulturstrategie 2030 wurde im Frühling 2021 initiiert und war als ein breit angelegter partizipativer Prozess konzipiert: Rund 600 Menschen aus den unterschiedlichsten Kunst- und Kulturfeldern des Landes Steiermark und darüber hinaus waren daran beteiligt. Ausformuliert in einem umfangreichen Ziel- und Maßnahmenkatalog befindet sich die Kulturstrategie nun in der operativen Umsetzungsphase.
Im
Kooperationsnetzwerk Alpen-Adria-Allianz verantwortet die Steiermark die Koordination für den Bereich Kultur mit dem Schwerpunkt auf zeitgenössischer Kunst und Kultur.
Die Beratungsstelle für kulturrelevante Förderungen im EU-Raum ist eine Serviceeinrichtung des steirischen Kulturressorts für Kulturschaffende entsprechend des One-Stop-Shop-Prinzips.
FÖRDERUNGSMANAGEMENT (Bereichsleitung Referatsleiterin Evelyn Kometter)
Das Kulturressort des Landes Steiermark fördert die Konzeption, Entwicklung, Produktion und Umsetzung unterschiedlichster kultureller und künstlerischer Vorhaben. Diese sollen gesellschaftliches Interesse wecken und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Dabei ist ein konkreter Bezug zur Steiermark oder zum steirischen Kunst- und Kulturleben Voraussetzung.
Die Förderungsbereiche sind im Steiermärkischen
Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F. festgelegt: Bildende Kunst, Neue Medien und Architektur / Darstellende Kunst / Film / Literatur / Musik, Musiktheater und Klangkunst / Allgemeine Volkskultur, Museen, Denkmalpflege und Kulturgüter.
Nähere Informationen am Kulturportal
Kunst- und Kulturförderungen gibt es in unterschiedlichen Modellen, wie die Mehrjährigen Förderungsvereinbarungen, Basisförderungen und auch Projektförderungen. Jährlich werden in diesem Referat über 1800 Förderungsfälle bearbeitet.
Sämtliche von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossenen Kunst- und Kulturförderungen werden am Kulturportal des Landes Steiermark veröffentlicht. Zudem beschließt der Landtag Steiermark jährlich den
Kulturförderungsbericht, in dem alle Förderungen, die zur Auszahlung gelangten, aufgelistet sind.
Um österreichweit Kulturförderungen vergleichbar zu machen, wurde die LIKUS-Systematik (Länderinitiative Kulturstatistik) installiert: 16 Kategorien ermöglichen eine fundierte Vergleichbarkeit zwischen Bundesländern und Städten. In der Steiermark ist 2006 der erste Kulturförderungsbericht nach LIKUS erschienen.
Kunst- und Kulturförderungen müssen - laut Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F. - ab einem Förderungswunsch in der Höhe von 3500 Euro von einem Gremium begutachtet werden. Die Geschäftsstelle dieses
Kulturkuratoriums und all seiner Fachbeirätinnen und Fachbeiräte ist in diesem Referat angesiedelt.
