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Langzeitpflege in Pflegewohnheimen

Bild als Symbol für Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen
© istock

Wenn der Alltag in den eigenen vier Wänden trotz mobiler Unterstützungsangebote nicht mehr bewältigt werden kann, steht in der Steiermark ein flächendeckendes Netz an stationären Langzeitpflegeeinrichtungen zur Verfügung. Diese Einrichtungen bieten eine umfassende Rund-um-die-Uhr-Betreuung für Menschen mit erhöhtem Pflege- und Betreuungsbedarf.

Die stationäre Langzeitpflege umfasst die Bereitstellung von Wohnraum, Verpflegung sowie eine professionelle, ressourcenorientierte Betreuung und Pflege. Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten möglichst lange zu erhalten und die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Alltagsbewältigung in einem sozialen Umfeld zu unterstützen.

In ausgewählten Einrichtungen - sogenannten Sonderkrankenanstalten - werden zusätzlich spezialisierte Leistungen angeboten, etwa für Menschen mit chronisch-psychischen Erkrankungen oder anderen besonderen Bedürfnissen.

Alle öffentlichen und privaten Pflegeeinrichtungen werden vom Land Steiermark bewilligt und regelmäßig behördlich überprüft. Die vollstationäre Versorgung steht allen Steirerinnen und Steirern offen. Die Wahl der Einrichtung ist frei, sofern entsprechende Plätze verfügbar sind.

Hier finden Sie eine Liste mit allen stationären Langzeitpflegeeinrichtungen in der Steiermark. (sortiert nach Bezirken)

Voraussetzungen für die Übernahme der nicht gedeckten Kosten durch das Land Steiermark

Bild als Symbol für die Voraussetzungen
© istock
  • Die Kosten des Pflegewohnheims übersteigen das Einkommen und das Pflegegeld (finanzielle Hilfsbedürftigkeit)

  • Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit (in der Regel ab Pflegegeldstufe 4, ansonsten pflegefachliche Stellungnahme der Pflegedrehscheibe erforderlich)

  • Hauptwohnsitz oder tatsächlicher Aufenthalt in der Steiermark

Kosten

Bild als Symbol für die Kosten
© istock

Personen, die eine Kostenübernahme durch das Land Steiermark in Anspruch nehmen, müssen für den Aufenthalt in einem Pflegewohnheim als Eigenleistung 80 % ihres Einkommens (ohne Sonderzahlungen) und 80 % des Pflegegelds leisten.

Beratung, Vermittlung und Anmeldung

Bild als Symbol für Beratung, Vermittlung und Anmeldung
© istock

Bitte wenden Sie sich direkt an das Pflegewohnheim Ihrer Wahl.

Standorte

Inanspruchnahme und Kosten

Aufnahme

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MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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