Personenstand

Referatsleiterin: Mag. Rita HIRNER
Tel.: (0316) 877 - 2092
Fax: (0316) 877 - 2123
E-Mail: abteilung3@stmk.gv.at
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag zusätzlich bis 14.00 Uhr, oder nach Vereinbarung

 

Unter Personenstand versteht man die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung, einschließlich ihres Namens.
Personenstandsfälle sind Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft und Tod.

 

Zuständigkeit für die Personenstandsfälle:

Geburt:
Die Eintragung erfolgt bei der Personenstandsbehörde (Standesamt/Standesamtsverband) am Ort der Geburt
 Link help.gv.at: Erstausstellung einer Geburtsurkunde/Anzeige der Geburt

Ehe:
- Die Ermittlung der Ehefähigkeit kann bei jeder Personenstandsbehörde (Standesamt/ Standesamtsverband) in Österreich erfolgen.
- Die Trauung kann bei jeder Personenstandsbehörde (Standesamt/Standesamtsverband) in Österreich erfolgen.
 Link help.gv.at: Anmeldung zur Eheschließung

Eingetragene Partnerschaft:
- Die Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen, kann bei jeder  Personenstandsbehörde (Standesamt/Standesamtsverband) in Österreich vorgenommen werden.
- Die Begründung der eingetragenen Partnerschaft kann bei jeder Personenstandsbehörde (Standesamt/ Standesamtsverband) in Österreich vorgenommen werden.
 Link help.gv.at: Allgemeines zur eingetragenen Partnerschaft

Tod:
- Die Eintragung des Todesfalles erfolgt bei jener Personenstandsbehörde (Standesamt/ Standesamtsverband), bei der die Eintragung zuerst begehrt wird. Wird innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt des Todes keine Eintragung begehrt, ist die Personenstandsbehörde (Standesamt/Standesamtsverband) am Ort des Todes zuständig.
- Die Abmeldung der verstorbenen Person bei der Meldebehörde erfolgt durch die Personen- standsbehörde (Standesamt/Standesamtsverband).
 Link help.gv.at: Anzeige des Todesfalls - Ausstellung einer Urkunde über einen Sterbefall/eines Registerauszugs Tod


Die fachliche Aufsicht über die Standesämter sowie die Beglaubigung (Legalisation) von inländischen Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) obliegt der Abteilung 3.

 

Gesetzliche Grundlage

 

 Zentrales Personenstandsregister (ZPR)

Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) ist ein bundesweit eingesetztes Register, welches bei allen Personenstandsbehörden geführt wird und in dem die Daten über Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, eingetragene Partnerschaft, Tod) und damit in Zusammenhang stehende Sachverhalte (z.B. Namen) erfasst werden.

 

PERSONENSTANDSURKUNDEN

 

BEGLAUBIGUNG UND APOSTILLE

Die Begriffe Beglaubigung und Apostille

Ausstellung

 

NAMENSRECHT, NAMENSFESTSETZUNG UND NAMENSÄNDERUNG

 

STANDESÄMTER/STANDESAMTSVERBÄNDE

 

STANDESBEAMTENLEHRGÄNGE, FACHPRÜFUNGEN

 

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