Preisrecht

Referatsleiterin: Mag. Rita HIRNER 
Tel.: (0316) 877 - 2092
Fax: (0316) 877 - 2123
E-Mail: abteilung3@stmk.gv.at
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag zusätzlich bis 14.00 Uhr, oder nach Vereinbarung

 

Preise sollen sich durch Angebot und Nachfrage am Markt bilden. Staatliche Eingriffe zur Festlegung von Höchstpreisen gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen, vor allem bei (rezeptpflichtigen) Arzneimitteln, bei bestimmten Tarifen (Rauchfangkehrer) und im Falle von Versorgungskrisen.

Nur in Ausnahmefällen kann der Wirtschaftsminister (bzw. der Landeshauptmann, wenn die Zuständigkeit delegiert wurde) Preise behördlich festlegen.

 

Preisauszeichnung

 

Preisgesetz

 

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