Personenförderung Bereich Familie
Ansuchen können Einzelpersonen bzw. Familien, die auf Grund einer besonderen Lebenssituation bestimmte Voraussetzungen für eine Unterstützung erfüllen.
Nachfolgend finden Sie nähere Details der jeweiligen Personenförderung:
Beihilfe für ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktivwochen
Das Land Steiermark gewährt einkommensschwachen Familien, Mehrkindfamilien und Alleinerziehenden unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwochen in den Ferien. Mit dieser freiwilligen Leistung soll möglichst vielen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einer mindestens 5-tägigen Kinder-Ferien-Aktivwoche mit Übernachtung oder einer 5-tägigen Kinder-Ferien-Aktivwoche mit Tagesbetreuung von mindestens 8 Stunden ermöglicht werden. Weiters zielt die Beihilfe darauf ab, berufstätige Eltern im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei ihren Betreuungspflichten zu unterstützen.
Das förderbare Höchstausmaß pro Kind beträgt maximal 3 Wochen bzw. 21 Tage pro Jahr.
Die Kinder-Ferien-Aktivwoche muss von anerkannten Tägerorganisationen angeboten werden und der Richtlinie entsprechen, damit sie gefördert werden können. Mit Hilfe des Kinder-Ferien-Aktivwochen-Emblems wird die Suche nach anerkannten Ferienanbieter*innen erleichtert.
Formulare für die Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwochen liegen bei anerkannten Ferienanbieter*innen auf oder können hier heruntergeladen werden.
Anspruchsberechtigt ist der antragstellende Elternteil (auch Adoptiv- oder Pflegeelternteil) / Erziehungsberechtigte/r, welche/r mit den Kindern einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in der Steiermark hat und für die Kinder Familienbeihilfe des Bundes bezieht.
Antragstellung: Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragstellung muss bis spätestens 31. August des laufenden Jahres erfolgen.
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden:
- Meldezettel des Antragstellers/der Antragstellerin und aller im Haushalt lebenden Personen (Ehe-/LebenspartnerIn, Kind, für das die Beihilfe beantragt wird, weitere Kinder),
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe des Bundes (Bescheid oder Auszahlungsbeleg),
- Unterlagen über weitere Ansuchen bei anderen Stellen und Ämtern um Gewährung einer Beihilfe für Kinder-Ferien-Aktivwochen,
- Einkommensnachweise.
Die Beihilfe des Landes Steiermark beträgt befristet für das Jahr 2023, 80% der Kosten
nach Abzug etwaiger anderer Förderungen bei einem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen
bis € 1.300,00.
Nähere Informationen finden Sie im Infoblatt Kinder-Ferien-Aktivwochen 2023!
Familienförderung bei Mehrlingsgeburten
Das Land Steiermark gewährt Familien anlässlich der Geburt von Mehrlingen eine Förderung.
Eltern haben bei der Geburt von Zwillingen die doppelten Kosten bzw. bei Drillingen die dreifachen Kosten für die Anschaffung der Babyausstattung.
Durch Gewährung einer Förderung soll ein Unterstützungsbeitrag zu den außerordentlichen Ausgaben bei einer Geburt von Mehrlingen geleistet werden. Mit dieser freiwilligen Leistung des Landes Steiermark sollen Familien unabhängig vom Einkommen in der ersten Familienphase unterstützt werden.
Anspruchsberechtigt ist der antragstellende Elternteil (auch Adoptiv- oder Pflegeelternteil) / Erziehungsberechtigte/r, welche/r mit den Kindern einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in der Steiermark hat und für die Kinder Familienbeihilfe des Bundes bezieht.
Die Förderung beträgt ...
bei der Geburt von Zwillingen € 300,-
bei der Geburt von Drillingen € 600,-
Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Fördersumme um € 300,-.
Antragstellung:
Die Antragstellung muss innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder erfolgen.
Der Antrag kann über ein Word-Dokument oder auch über ein
Online-Formular gestellt werden.
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden:
Geburtsurkunde der Kinder
Meldezettel der Kinder
Meldezettel des antragstellenden Elternteils bzw. des/der Erziehungsberechtigten
Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe des Bundes (Bescheid oder Auszahlungsbeleg)
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Infoblatt.