Beim Parteienverkehr im Amt der Steiermärkischen Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften ist zu beachten:
Der persönliche Parteienverkehr findet nur in unbedingt erforderlichen Fällen statt, ansonsten bitten wir Sie um telefonische/elektronische Kontaktaufnahme.
Der Zutritt zu den Amtsgebäuden ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Zusätzlich ist in Gesundheitsbereichen das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard erforderlich. Die Hygienemaßnahmen sind zu befolgen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.