Steirische Schutzgebiete

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete nach §7 StNSchG 2017 sind:

  • Moore von mindestens regionaler Bedeutung

und Gebiete, die wegen

  • ihrer weitgehenden Ursprünglichkeit,

  • der besonderen Vielfalt ihrer Tier- und Pflanzenarten bzw. Pilzen,

  • seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten bzw. Pilze einschl. ihrer Lebensgemeinschaften oder

  • eine sonstige besondere naturwissenschaftliche Bedeutung besitzen

erhaltungswürdig sind.

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete nach § 8 StNSchG 2017 sind Gebiete, die

  • besondere landschaftliche Schönheiten oder Eigenarten aufweisen oder

  • im Zusammenwirken von Nutzungsart und Bauwerken als Kulturlandschaft von seltener Charakteristik sind.

Naturdenkmale

Naturdenkmale nach § 11 StNSchG 2017 sind hervorragende Einzelschöpfungen der Natur, die wegen

  • ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen oder ökologischen Bedeutung

  • ihrer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit oder

  • ihres besonderen Gepräges für das Landschaftsbild

erhaltenswürdig sind.

Geschützte Landschaftsteile

Geschützte Landschaftsteile nach § 12 StNSchG 2017 sind Teilbereiche der Landschaft, die

  • das Landschaftsbild besonders prägen, beleben oder gliedern,

  • naturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweisen,

  • mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bilden oder

  • als Grünfläche in einem verbauten Gebiet zur Erholung dienen und wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung

erhaltungswürdig sind.

Naturhöhlen

Bundesgesetz BGBL. Nr. 169/1928 vom 26. Juni 1928 zum Schutze von Naturhöhlen (Naturhöhlengesetz), dieses Gesetz wurde mit Novelle BGBl. Nr. 444/1974 mit Wirkung 1.1.1975 zum Landesgesetz.

Naturhöhlen sind als Naturdenkmale die wegen ihrer Eigenart, ihres besonderen Gepräges oder ihrer naturwissenschaftlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegen, bezüglich des Einganges, des Raumes, des Inhaltes und der Erschließungsanlagen unter Denkmalschutz zu stellen.

Auch die Umgebung des Einganges einer Naturhöhle oder eine Erscheinung auf oder unter der Erdoberfläche (Karsterscheinungen), die mit der betreffenden Naturhöhle im ursächlichen Zusammenhange stehen, sind unter Denkmalschutz zu stellen.

Nationalpark Gesäuse

Ein Nationalpark ist eine besondere Schutzgebietskategorie und steht über allen anderen Schutzgebieten. Mit einem solchen Projekt kann die einmalige Gelegenheit geboten werden, Naturprozesse dynamisch ablaufen zu lassen, Wissen über die natürlichen Zusammenhänge zu vermitteln und einen wesentlichen Beitrag zur Regionalentwicklung zu bieten.

Europaschutzgebiete

Europaschutzgebiete nach § 9 StNSchG 2017 sind Gebiete, 

von gemeinschaftlicher Bedeutung die, die natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I und der Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie umfassen. Zudem umfasst es  Gebiete der Lebensräume der Vogelarten des Anhangs I und der sonstigen nicht in Anhang I angeführten Zugvogelarten der Vogelschutzrichtlinie.

Naturparke

Naturparke nach § 10 StNSchG 2017 sind Gebiete, die

einen für die Steiermark besonders charakteristischen Landschaftstypus darstellen und durch das Zusammenwirken verschiedener Faktoren günstige Voraussetzungen für die Vermittlung von Kenntnissen über die natürlichen und kulturlandschaftlichen Gegebenheiten sowie für die Erholung bieten.

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