Grundqualifikation für Berufskraftfahrer
im Personenkraftverkehr mit Omnibussen (Gelegenheitsverkehr und Kraftfahrlinie) und Güterkraftverkehr

© Abteilung 12
Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Personenkraftverkehr, Kraftfahrlinien), denen nach dem 9. September 2008 eine Lenkberechtigung für die Klasse D erstmals erteilt wird sowie Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern, denen nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klasse C1 oder C erstmals erteilt wird, müssen eine Prüfung über die Grundqualifikation ablegen.
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Die Anmeldung zur Prüfung ist spätestens 6 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin einzubringen, es sind mindestens vier Prüftermine im Jahr vorgesehen.
Für die Anmeldung zur Prüfung über die Grundqualifikation ist die Abteilung 12 - Wirtschaft und Tourismus des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig.
Die Anmeldung ist ausschließlich mittels ausgefülltem Prüfungsanmeldeformular inklusive der anzuschließenden Unterlagen (siehe Anmeldeformular) bei der zuständigen Abteilung per Post, Fax oder E-Mail einzubringen.
Bitte beachten Sie: Bei Prüfungsantritt ist ein amtlicher Lichtbildausweis sowie ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr vorzulegen! Es wird geraten, die Prüfungsgebühr spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin einzuzahlen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin |
Rechtliche Grundlagen: |
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