Güterbeförderungsgewerbe

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr ist eine Konzession erforderlich.

Für die Konzessionserteilung zur Güterbeförderung im innerstaatlichen Verkehr ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde ( Bezirkshauptmannschaft bzw.  Magistrat Graz) zuständig. 

Für die Konzessionserteilung zur Güterbeförderung im grenzüberschreitenden Verkehr ist die Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig.

Das Ansuchen um Erteilung der Konzession für den grenzüberschreitenden Güterverkehr (sowie die   Konzessionserweiterung) ist ausschließlich mittels ausgefülltem Formular inklusive der anzuschließenden Beilagen (siehe Formulare) bei der zuständigen Abteilung per Post, Fax oder E-Mail einzubringen.

Die Konzession darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • die Zuverlässigkeit
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit
  • die fachliche Eignung (Befähigungsprüfung),
  • eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich und
  • ab 3,5 t Nachweis der Abstellplätze (Bestätigung der Gemeinde oder Betriebsanlagengenehmigung).

Für die Anmeldung zur Befähigungsprüfung für das Güterbeförderungsgewerbe ist die Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig.
Die Anmeldung ist ausschließlich mittels ausgefülltem Formular inklusive der anzuschließenden Beilagen (siehe Formular) spätestens 6 Wochen vor Prüfungsantritt bei der zuständigen Abteilung per Post, Fax oder E-Mail einzubringen. Vorbereitungskurse für die Eignungsprüfung werden beim  WIFI angeboten.

Die aktuellen Kurs- und Prüfungstermine finden sie hier:  Herbsttermin 2023

EU-Gemeinschaftslizenz
Neben einer österreichischen Konzession für die grenzüberschreitende gewerbsmäßige Beförderung von Gütern ins Ausland ist auch eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Die Einbringung des Antrages auf Erteilung der EU-Gemeinschaftslizenz erfolgt auf gleichem Wege wie das Konzessionsansuchen (siehe oben).

EU-Fahrerbescheinigung
Für Lenker*innen, die keinem EU-Staat angehören, ist zum Lenken eines Fahrzeuges im grenzüberschreitenden Güterverkehr eine EU-Fahrerbescheinigung erforderlich. Der Antrag ist vom Transportunternehmen auf gleichem Wege wie das Konzessionsansuchen einzubringen (siehe oben).

Rechtliche Grundlagen:

 Güterbeförderungsgesetz 1995
 Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr
 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009

Allgemeine Formulare:

Formulare Güterverkehr ab 3,5 t:

Formulare Güterverkehr zwischen 2,5 t bis 3,5 t:

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