Güterbeförderungsgewerbe
Konzession
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr ist eine Konzession erforderlich.
Für die Konzessionserteilung zur Güterbeförderung im innerstaatlichen Verkehr ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde ( Bezirkshauptmannschaft bzw.
Magistrat Graz) zuständig.
Für die Konzessionserteilung zur Güterbeförderung im grenzüberschreitenden Verkehr ist die Abteilung 12 - Wirtschaft und Tourismus des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig. Das Ansuchen um Erteilung der Konzession für den grenzüberschreitenden Güterverkehr (sowie die Konzessionserweiterung) ist ausschließlich mittels ausgefülltem Formular inklusive der anzuschließenden Beilagen (siehe Formular) bei der zuständigen Abteilung per Post, Fax oder E-Mail einzubringen.
Die Konzession darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: |
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Für die Anmeldung zur Befähigungsprüfung für das Güterbeförderungsgewerbe ist die Abteilung 12 - Wirtschaft und Tourismus des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig. Die Anmeldung ist ausschließlich mittels ausgefülltem Formular inklusive der anzuschließenden Beilagen (siehe Formular) spätestens 6 Wochen vor Prüfungsantritt bei der zuständigen Abteilung per Post, Fax oder E-Mail einzubringen. Vorbereitungskurse für die Eignungsprüfung werden beim WIFI angeboten.
Formulare
Alle weiteren Formulare, die die Konzessionserteilung bzw. -erweiterung betreffen, finden Sie in unserem |
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin |
Rechtliche Grundlagen: |
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EU-Gemeinschaftslizenz
Neben einer österreichischen Konzession für die grenzüberschreitende gewerbsmäßige Beförderung von Gütern ins Ausland ist auch eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Die Einbringung des Antrages auf Erteilung der EU-Gemeinschaftslizenz erfolgt auf gleichem Wege wie das Konzessionsansuchen (siehe oben).
Formulare
Alle weiteren Formulare, die die EU-Gemeinschaftslizenz betreffen, finden Sie in unserem |
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeiterin |
Rechtliche Grundlagen: |
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EU-Fahrerbescheinigung
Für Lenkerinnen und Lenker, die keinem EU-Staat angehören, ist zum Lenken eines Fahrzeuges im grenzüberschreitenden Güterverkehr eine EU-Fahrerbescheinigung erforderlich. Der Antrag ist vom Transportunternehmen auf gleichem Wege wie das Konzessionsansuchen einzubringen (siehe oben).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin |
Rechtliche Grundlagen: |
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Alle weiteren Formulare, die das Güterbeförderungsgewerbe betreffen (zB Standortverlegung, Geschäftsführerbestellung,...) finden Sie in unserem |