Personenbeförderungsgewerbe
Es gibt vier Konzessionsarten:
- das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw - Taxi,
- das Mietwagengewerbe (Omnibus)
- das Gästewagengewerbe (Omnibus und Pkw) und
- das Ausflugswagen(Stadtrundfahrten)-gewerbe (Omnibus)
Für die Konzessionserteilung zur Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw - Taxi und des Gästewagengewerbes ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde ( Bezirkshauptmannschaft bzw.
 Bezirkshauptmannschaft bzw.  Magistrat Graz) zuständig.
 Magistrat Graz) zuständig.
Für die Konzessionserteilung zur Ausübung des Ausflugswagen (Stadtrundfahrten)-gewerbes und des Mietwagengewerbes mit Omnibussen ist die Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig.
Das Ansuchen um Erteilung der Konzession für das Mietwagengewerbe mit Omnibussen bzw. für das Ausflugswagen (Stadtrundfahrten)-gewerbe (sowie die Konzessionserweiterung) ist ausschließlich mittels ausgefülltem Formular inklusive der anzuschließenden Beilagen (siehe Formulare) bei der zuständigen Abteilung per Post, Fax oder E-Mail einzubringen.
Die Konzession darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- die Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
- die fachliche Eignung (Befähigungsprüfung),
- eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich und
- Nachweis der Abstellplätze (Bestätigung der Gemeinde oder Betriebsanlagengenehmigung).
Für die Anmeldung zur Befähigungsprüfung für das Personenbeförderungsgewerbe ist die Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig. 
Die Anmeldung ist ausschließlich mittels ausgefülltem Formular inklusive der anzuschließenden Beilagen (siehe Formular) spätestens 6 Wochen vor Prüfungsantritt bei der zuständigen Abteilung per Post, Fax oder E-Mail einzubringen. Vorbereitungskurse für die Eignungsprüfung werden beim  WIFI angeboten.
 WIFI angeboten.
Die aktuellen Kurs- und Prüfungstermine finden sie hier:  Termine Herbst 2025
 Termine Herbst 2025
Für die grenzüberschreitende gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Die Einbringung des Antrages auf Erteilung der Gemeinschaftslizenz erfolgt auf gleichem Wege wie das Konzessionsansuchen (siehe oben).
Rechtliche Grundlagen
 Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996
 Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr
 Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr   Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 Verordnung (EG) Nr. 1073/2009
 Verordnung (EG) Nr. 1073/2009
Formulare
 Antrag auf Erteilung der EU-Gemeinschaftslizenz im Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen Antrag auf Erteilung der EU-Gemeinschaftslizenz im Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen
 Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen
 Erklärung über die Geschäftsführerbestellung Erklärung über die Geschäftsführerbestellung
 Gutachten zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit Gutachten zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit
 Anzeige einer Standortverlegung Anzeige einer Standortverlegung
 Anzeige einer weiteren Betriebsstätte Anzeige einer weiteren Betriebsstätte
 Anzeige der Umgründung eines Unternehmens Anzeige der Umgründung eines Unternehmens
 Anmeldung zur Eignungsprüfung für das Personenbeförderungsgewerbe Anmeldung zur Eignungsprüfung für das Personenbeförderungsgewerbe
 Konzessionsansuchen für das Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen juristische Person/Personengesellschaft Konzessionsansuchen für das Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen juristische Person/Personengesellschaft
 Konzessionsansuchen für das Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen natürliche Person/Einzelfirma Konzessionsansuchen für das Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen natürliche Person/Einzelfirma
 Konzessionserweiterung für das Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen Konzessionserweiterung für das Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen
 Genehmigungsansuchen für Geschäftsführer- sowie Verkehrsleiterbestellung Genehmigungsansuchen für Geschäftsführer- sowie Verkehrsleiterbestellung
 Ansuchen um Befreiung (Gegenseitigkeit) Ansuchen um Befreiung (Gegenseitigkeit)
 Gewerberücklegung Gewerberücklegung
 Einschränkung der Konzession Einschränkung der Konzession
 - Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin Elke Beller 
