FAQs Kinderportal
Der Hauptvormerkzeitraum 2026 hat zwischen 12. Jänner und 8. Februar 2026 stattgefunden. Es können jedoch natürlich auch nachträglich Vormerkungen (sowohl für das Betreuungsjahr 2025/26 wie auch für das Betreuungsjahr 2026/27) über das Kinderportal eingebracht werden.
Während des Hauptvormerkzeitraums darf grundsätzlich nur eine Vormerkung pro Kind abgeschickt werden. Sollte diese erfolglos bleiben oder sich bei Ihnen erst nach dem Hauptvormerkzeitraum ein Betreuungsbedarf auftun, so kann eine weitere Vormerkung während des Nachmerkzeitraumes abgeschickt werden. Für Informationen zu etwaigen Ausnahmen kontaktieren Sie bitte die Servicestelle des Kinderportals (kinderportal@stmk.gv.at bzw. +43 316 877-3999).
Aufgrund von technischen Wartungsarbeiten kann es in der Kalenderwoche 7 zu mehrtätigen Verzögerungen kommen, bis das System die entsprechenden E-Mail-Benachrichtigen nach Abschluss einer Vormerkung verschickt. Für Sie besteht in diesem Fall jedoch kein Handlungsbedarf, die E-Mail-Benachrichtigungen werden automatisch nachgereicht, sobald die Wartungsarbeiten abgeschlossen sind.
Auf der letzten Seite des Vormerkformulars haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wunscheinrichtungen in einem eigenen Kommentarfeld auf individuelle Besonderheiten hinzuweisen, die relevant für die Vergabe von Betreuungsplätzen sein könnten.
Vormerkungen aus dem Hauptvormerkzeitraum werden im Zuge einer in mehrere Wellen unterteilten Bearbeitungsphase bearbeitet. Dabei entscheiden die in Ihrer Vormerkung angeführten Einrichtungen (bzw. deren Erhalter) anhand Ihrer Angaben im Vormerkformular, welchen Status (Angenommen/Warteliste/Abgelehnt) sie Ihrem Kind auf Basis der Aufnahmekriterien zuteilen (für nähere Informationen zur Reihung der vormerkten Kinder bzw. zu den Aufnahmekriterien, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Einrichtung bzw. deren Erhalter). Ab dem 20.03.2026 können alle Eltern und Erziehungsberechtigten das Bearbeitungsergebnis ihrer Vormerkung aus dem Hauptvormerkzeitraum in ihrem Kinderportal-Benutzerkonto im Bereich „Meine Vormerkung(en)" einsehen.
Eltern und Erziehungsberechtigte können ab dem 20. März 2026 das Bearbeitungsergebnis ihrer Vormerkung in ihrem Kinderportal-Benutzerkonto einsehen.
Vormerkungen, die während des Hauptvormerkzeitraumes 2026 abgeschickt wurden, können bis zum 08.02.2026 bearbeitet werden. Falls Ihnen nach dem genannten Zeitpunkt ein Fehler in Ihrer Vormerkung aufgefallen sein sollte, so weisen Sie bitte die Einrichtungen, bei denen Sie Ihr Kind vorgemerkt haben, aktiv darauf hin und stellen Sie dieser im Falle von Unklarheiten die korrekten Informationen zur Verfügung.
Ja, das ist sehr wesentlich. Die Erhalter von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen bearbeiten alle Vormerkungen auf Basis jener Daten, die ihnen durch die Vormerkungen übermittelt wurden. Wenn Sie im Anschluss an eine etwaige Zusage am Kinderportal in eine Einrichtung gebeten werden, um dort einen Betreuungsvertrag abzuschließen, ist es in der Regel auch erforderlich, Nachweise für die am Kinderportal getätigten Angaben mitzubringen (zum Beispiel eine Arbeitgeberbestätigung). Sollte sich dabei dann herausstellen, dass die Angaben am Kinderportal in der Realität gar nicht zutreffend sind, hat die jeweilige Einrichtung die Möglichkeit, den Betreuungsplatz an ein anderes Kind zu vergeben, welches die Aufnahmekriterien in einem höheren Ausmaß erfüllt.
Bei Registrierungen, die über eine GMX-Mailadresse durchgeführt wurden, kann es beim „Anklicken" des Verifizierungs-Links zu Problemen kommen. Häufig lässt sich dieser gar nicht direkt „anklicken", weil der GMX-E-Mail-Client ihn nicht als Link erkennt. In diesem Fall muss der Link „händisch" markiert, kopiert und dann in die Adresszeile eines Internet-Browsers eingefügt werden. Alternativ dazu kann eine Registrierung auch unter Angabe einer Telefonnummer anstelle einer E-Mail-Adresse durchgeführt werden. Eine detaillierte Anleitung zur Durchführung der Registrierung am Kinderportal finden Sie in den
Leitfäden zur Vormerkung am Kinderportal.
Nein, es spielt bei der Vergabe der Betreuungsplätze keine Rolle, ob eine Vormerkung am Beginn oder am Ende des Hauptvormerkzeitraumes am Kinderportal durchgeführt wurde. Die Auswahl jener Kinder, denen ein Betreuungsplatz zugeteilt werden kann, erfolgt wie auch bisher auf Basis von klar definierten Aufnahmekriterien. Wenn Sie nähere Informationen zu den Aufnahmekriterien in den von Ihnen ins Auge gefassten Einrichtungen benötigen, können Sie sich diesbezüglich direkt an den Träger der jeweiligen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung wenden.
Wenn Ihr Kind aktuell, also im Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2025/26, eine Einrichtung besucht und es im nächsten Kinderbildungs- und -betreuungsjahr dieselbe Einrichtung besuchen soll, ist keine Vormerkung über das Kinderportal notwendig. Falls Ihr Kind jedoch nur am selben Standort bleiben soll, dort aber von einer Einrichtung in eine andere wechselt (z.B.: von der Kinderkrippe in den Kindergarten), ist sehr wohl eine Vormerkung über das Kinderportal durchzuführen.
Nein, das ist aktuell noch nicht möglich. Wenn Sie einen Betreuungsplatz im Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2027/28 benötigen, kann die Vormerkung dafür erst ab dem nächsten Hauptvormerkzeitraum, also zu Beginn des Kalenderjahres 2027, durchgeführt werden.
Ja, das ist möglich - wenn Sie für Ihr Kind beispielsweise im Frühjahr einen Kinderkrippenplatz benötigen, es aber bereits im Herbst dieses Jahres in den Kindergarten wechseln soll, können Sie bereits während des Hauptvormerkzeitraumes für beide Einrichtungsformen eine Vormerkung durchführen. Wichtig ist jedoch, dass Sie nicht in einer Vormerkung sowohl Krippen wie auch Kindergärten auswählen, sondern dass Sie stattdessen zwei unterschiedliche Vormerkungen durchführen. Fügen Sie in einem ersten Schritt (bis zu) drei Kinderkrippen zu Ihren „Markierten Einrichtungen" hinzu und schließen Sie diese erste Vormerkung ab, indem Sie das Vormerkformular ausfüllen und Ihre Angaben durch einen Klick auf „Abschließen" bestätigen. Achtung: Geben Sie bei der ersten Vormerkung für den Krippenplatz unbedingt an, dass ein „Betreuungsbedarf ab sofort" besteht, sprich dass Sie den Betreuungsplatz in der Krippe noch im laufenden Kinderbetreuungsjahr benötigen. Nachdem Sie die erste Vormerkung abgeschlossen haben, können Sie wieder zu Ihren „Markierten Einrichtungen" wechseln und dort zunächst alle Kinderkrippen entfernen. Beginnen Sie anschließend eine neue Vormerkung, indem Sie (bis zu) drei Kindergärten zu Ihren „Markierten Einrichtungen" hinzufügen und erneut das Vormerkformular ausfüllen. Achtung: Lassen Sie hier das Feld „Betreuungsbedarf ab sofort" jedenfalls frei, damit für das System klar ist, welche Vormerkung sich auf das aktuelle Kinderbetreuungsjahr und welche sich auf das nächste Kinderbetreuungsjahr bezieht. Stellen Sie nun auch Ihre zweite Vormerkung fertig, indem Sie auf das Feld „Abschließen" klicken.
Wann Sie Ihr Kind vormerken, ist je nach Situation unterschiedlich. Gehen Sie je nachdem, welches Szenario auf Sie zutrifft, folgendermaßen vor: Sie möchten Ihr Kind für das Betreuungsjahr 2026/27 vormerken und der gewünschte Betreuungsstart liegt zwischen Oktober und Dezember 2026: In diesem Fall können Sie Ihr Kind ganz einfach während des aktuellen Hauptvormerkzeitraumes vormerken. Falls Ihr Kind nicht direkt am Beginn des Kinderbetreuungsjahres in Ihrer Wunscheinrichtung starten soll, geben Sie bitte das für den Betreuungsstart gewünschte Monat im Kommentarfeld der Einrichtung bekannt. Sie möchten Ihr Kind für das Betreuungsjahr 2026/27 vormerken und der gewünschte Betreuungsstart liegt aber erst im Kalenderjahr 2027: In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten. Einerseits können Sie eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz bereits während des jetzigen Hauptvormerkzeitraumes durchführen. In diesem Fall müssen Sie jedoch darauf Acht geben, dass der Betreuungsvertrag mit dem Erhalter Ihrer Wunscheinrichtung noch im Kalenderjahr 2026 abgeschlossen wird, da alle über das Kinderportal getätigten Vormerkungen einmal jährlich, jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres, gelöscht werden und der jeweilige Erhalter noch die Möglichkeit haben muss, Ihre Vormerkung zu überprüfen. Falls Sie aktuell jedoch noch nicht abschätzen können, wann während des Kalenderjahres 2027 Ihr Kind in einer Einrichtung starten soll, ist es grundsätzlich auch möglich, dass Sie Ihre Vormerkung auch erst im Zuge des Hauptvormerkzeitraumes 2027 durchführen und dabei, je nachdem wie Ihre Entscheidung schlussendlich ausfällt, ggf. einen unterjährigen Betreuungsbedarf bekanntgeben.
In dem Fall, dass Sie Ihr Passwort zurücksetzen möchten und dafür die Telefonnummer angeben müssen, über die Sie sich registriert haben, ist es wichtig, am Beginn der Telefonnummer „+43" anstelle der „0" anzugeben. Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer also nicht im Format „0664 123456789", sondern im Format „+43 664 123456789" an. Andernfalls kann Ihnen vom System der Code zum Zurücksetzen Ihres Passwortes nicht zugestellt werden.
Ja, dies ist natürlich möglich. Loggen Sie sich dafür einfach in Ihren Kinderportal Account ein und klicken Sie rechts oben auf Ihren Namen und anschließend auf das Feld „Meine Vormerkung/en". Nun sehen Sie alle Vormerkungen, die Sie angelegt bzw. abgeschlossen haben. Klicken Sie bei jener Vormerkung, die Sie löschen wollen, auf das kleine „Mülleimer Symbol" und bestätigen Sie Ihre Eingabe, um die entsprechende Vormerkung zu löschen.
Hinweis: Durch einen Klick auf „Gelöschte Vormerkungen anzeigen" können Sie auch Ihre bereits gelöschten Vormerkungen einsehen.
Gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt am Beginn eines neuen Kalenderjahres jeweils die Löschung der Vormerkungen aus dem Vorjahr. Hat Ihr Kind im Zuge Ihrer Vormerkung aus dem Kalenderjahr 2025 bereits einen Betreuungsplatz erhalten, so besteht für Sie kein Handlungsbedarf! Sollte bei Ihnen jedoch zu Beginn des Jahres 2026 eine Vormerkung aus dem Vorjahr ohne Zusage Ihrer Wunscheinrichtung offen gewesen sein, ersuchen wir Sie darum, neuerlich eine Vormerkung durchzuführen.
