Tagesmütter/ -väter in der Steiermark

Tagesmütter/ -väter sind Personen, die grundsätzlich in ihrem Haushalt regelmäßig und entgeltlich Kinder längstens bis zur Beendigung der Schulpflicht betreuen.

Tagesmütter/ - väter können, sofern sie über die Ausbildung (siehe  Kinderbetreuugs-Ausbildungsverordnung 2010) und eine entsprechende Betreuungsbewilligung (siehe  StKBBG) verfügen,

  • selbständig als ErhalterIn- als freiberufliche/r Tagesmutter/ -vater- oder
  • als Angestellte bei einem öffentlichen oder privaten Erhalter/ Erhalterin tätig sein.

Die Betreuung kann neben dem eigenen Haushalt auch in einer betrieblichen Einrichtung oder in den Räumen einer Kinderbetreuungseinrichtungen für den die Öffnungszeit übersteigenden Zeitraum stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie in den einzelnen Menüpunkten.

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