08.07.2022
Musiktherapie - Qualifikation - Anerkennung
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat auf Antrag die Gleichwertigkeit von Qualifikationsnachweisen in der Musiktherapie, die von einem Mitgliedstaat der EU oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR -Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellt worden sind, zu prüfen und diese anzuerkennen.