Namensänderungen
Natürliche Personen (Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer), die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, müssen eine Namensänderung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen. Eine Namensänderung einer gewerberechtlichen Geschäftsführerin oder eines gewerberechtlichen Geschäftsführers muss ebenfalls angezeigt werden.