03.03.2011
Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Lenker*innen, welchen vor dem 10. September 2008 eine Lenkberechtigung für die Klasse D erteilt wurde, haben ab dem 10. September 2013 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen.
Lenker*innen, welchen vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung der Klasse C1 und C erteilt wurde, haben ab dem 10. September 2014 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen.