Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Verwaltung
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • Dienststellen
    • Referat Gesundheitsrecht
    • Team
    • Sanitätsrecht
    • Lebensmittelrecht
    • Veterinärrecht
    • Legistik
    • Bewilligung von Krankenanstalten
    • Bewilligung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
    • Strahlenschutz
    • Fortpflanzungsmedizingesetz
    • Gruppenpraxen nach dem Ärztegesetz
    • Verfahren nach dem Heilvorkommen- und Kurortegesetz
    • Landesamtsdirektion
    • A1 Organisation und Informationstechnik
    • A2 Zentrale Dienste
    • A3 Verfassung und Inneres
    • A4 Finanzen
    • A5 Personal
    • A6 Bildung und Gesellschaft
    • A7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
    • A8 Gesundheit und Pflege
    • A9 Kultur, Europa, Sport
    • A10 Land- und Forstwirtschaft
    • A11 Soziales, Arbeit und Integration
    • A12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
    • A13 Umwelt und Raumordnung
    • A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
    • A15 Energie, Wohnbau, Technik
    • A16 Verkehr und Landeshochbau
    • A17 Landes- und Regionalentwicklung
    • Agrarbezirksbehörde für Steiermark
    • Baubezirksleitungen
  • Bezirks­hauptmannschaften
    • BH Bruck-Mürzzuschlag
    • BH Deutschlandsberg
    • BH Graz Umgebung
    • BH Hartberg-Fürstenfeld
    • BH Leibnitz
    • BH Leoben
    • BH Liezen
    • BH Murau
    • BH Murtal
    • BH Südoststeiermark
    • BH Voitsberg
    • BH Weiz
  • Leitbild
  • Ausschreibungen
    • Liegenschaften
    • Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge
    • Jobportal
    • Lehre beim Land Steiermark
    • Versteigerung von Fahrzeugen und Geräten.
  • Themen
    • Bauen / Wohnen / Energie
    • Bildung / Kultur
    • Dokumente / Ausweise
    • Europa / International
    • Familie / Generationen
    • Verkehr / Freizeit
    • Gesundheit / Pflege
    • Landwirtschaft / Umwelt / Klima
    • Aufenthalt / Sicherheit
    • Menschen mit Behinderung
    • Soziales und Notfälle
    • Wirtschaft / Tourismus
  • Politik
    • Landesregierung
    • Landtag
  1. Sie sind hier:
  2. Verwaltung
  3. Dienststellen
  4. A8 Gesundheit und Pflege
  5. Referat Gesundheitsrecht
  6. Legistik
  • Team
  • Sanitätsrecht
  • Lebensmittelrecht
  • Veterinärrecht
  • Legistik
  • Bewilligung von Krankenanstalten
  • Bewilligung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
  • Strahlenschutz
  • Fortpflanzungsmedizingesetz
  • Gruppenpraxen nach dem Ärztegesetz
  • Verfahren nach dem Heilvorkommen- und Kurortegesetz
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Legistik

Als Legistik werden die Methoden bezeichnet, welche zur Gesetzgebung und Verordnungserlassung führen. Landesgesetze können innerhalb der von der Bundesverfassung vorgegebenen Grenzen erlassen werden, soweit sie nicht Recht aus anderen Quellen widerspricht. Als solches Recht kommen insbesondere Bundesverfassungsrecht, Landesverfassungsrecht, EU-Recht, Staatsverträge, Gliedstaatsverträge (Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG) und Grundsatzgesetze des Bundes in Betracht. Verordnungen müssen stets auf Grundlage eines Gesetzes erlassen werden.

Bei der Verfassung von Landesgesetzen und Verordnungen des Landes sind verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • welche fachlich-inhaltlichen Anforderungen gelten für Gesetze und Verordnungen,
  • wie sollen Gesetze und Verordnungen formuliert werden, damit sie für den Rechtsanwender hinreichend präzise und verständlich sind,
  • welche formalen und rechtstechnischen Anforderungen sind für Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen,
  • welches Verfahren ist durchzuführen, bevor ein Gesetz oder eine Verordnung erlassen wird,
  • welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben, insbesondere hinsichtlich der Wirkungsziele im Landesbudget, den Landeshaushalt und andere öffentliche Haushalte sowie auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die gesellschaftliche Vielfalt.

Bevor ein Landesgesetz oder eine Verordnung erlassen werden kann, ist eine öffentliche Anhörung vorzunehmen. Die zum Begutachtungsentwurf eingegangenen Stellungnahmen werden einer Validierung unterzogen und es wird daraufhin der beschlussfähige Gesetzes- bzw. Verordnungsentwurf erstellt. In weiterer Folge werden Anträge für die Landesregierung und/oder den Landtag Steiermark vorbereitet, um das Regelungsvorhaben zu beschließen.

Neben der Verfassung und Novellierung von Landesgesetzen und Verordnungen ist es Aufgabe der Legistik, bei Art. 15a B-VG Vereinbarungen mitzuarbeiten. Diese Vereinbarungen sind nach den legistischen Richtlinien des Landes formal und inhaltlich zu bearbeiten, damit sie in Rechtskraft erwachsen können.

Einen weiteren Aufgabenbereich stellt die Begutachtung von Entwürfen von Bundes- und Landesgesetzen, sowie Verordnungen und Richtlinien der EU dar.

Zudem wird aufgrund von Anfragen zu Landesgesetzen und Verordnungen, mit der die Abteilung Gesundheit und Pflege befasst ist, Rechtsauskunft erteilt.

Ansprechperson

Mag. Weihs Florian
Tel: +43 (316) 877 - 3331
E-Mail: florian.weihs@stmk.gv.at

 

Links

  • EU-Recht Zugang
  • Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem
  • Plattform Landesrecht

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie