Verfahren nach dem Heilvorkommen- und Kurortegesetz
Anerkennung von Heilvorkommen
Vertrieb der Produkte von Heilvorkommen
Anerkennung als Kurort
Betriebsbewilligung von Kuranstalten und -einrichtungen
Rechtsaufsicht über die Kurkommissionen
Gebarungsaufsicht über die Kurkommissionen im Referat Sanitäts-, Lebensmittel- und Veterinärrecht.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte telefonisch an die jeweiligen Referenten.