Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Unter Geldwäsche versteht man das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen aus bestimmten kriminellen Aktivitäten, den sogenannten Vortaten. Unter Terrorismusfinanzierung versteht man das Bereitstellen von (auch legalen) Vermögenswerten zur Ausführung eines terroristischen Aktes. Sowohl Geldwäsche als auch Terrorismusfinanzierung sind in Österreich unter Strafe gestellt (§§ 165 und 278d StGB).

Rechtliche Grundlagen und zusätzliche Informationen:

 Allgemeine Informationen zur Geldwäschebekämpfungsverpflichtung
 Informationen für Immobilienmakler*innen
 Informationen für Unternehmensberater*innen und Bürodienstleister*innen
 Informationen für Versicherungsmakler*innen und -agenten
 Weitere Rechtsgrundlagen
 Informationen zur Geldwäschemeldestelle
 Nationale Risikoanalyse

Formulare:

 Risikoerhebungsbogen Händler*innen, Versteigerer
 Negativerklärung Händler, Versteigerer
 Risikoerhebungsbogen Immobilienmakler*innen
 Negativerklärung Immobilienmakler*innen
 Risikoerhebungsbogen Unternehmensberater*innen
 Negativerklärung Unternehmensberater*innen
 Risikoerhebungsbogen Bürodienstleister*innen
 Negativerklärung Bürodienstleister*innen
 Risikoerhebungsbogen Versicherungsvermittler*innen
 Negativerklärung Versicherungsvermittler*innen
 Ausfüllhilfe Risikoerhebungsbogen

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei dem zuständigen
Referenten Mag. Bernhard Trumler

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