Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Unter Geldwäsche versteht man das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen aus bestimmten kriminellen Aktivitäten, den sogenannten Vortaten. Unter Terrorismusfinanzierung versteht man das Bereitstellen von (auch legalen) Vermögenswerten zur Ausführung eines terroristischen Aktes. Sowohl Geldwäsche als auch Terrorismusfinanzierung sind in Österreich unter Strafe gestellt (§§ 165 und 278d StGB).
Rechtliche Grundlagen und zusätzliche Informationen:
Allgemeine Informationen zur Geldwäschebekämpfungsverpflichtung
Informationen für Immobilienmakler
Informationen für Unternehmensberater und Bürodienstleister
Informationen für Versicherungsmakler und -agenten
Weitere Rechtsgrundlagen
Informationen zur Geldwäschemeldestelle
Nationale Risikoanalyse
Formulare:
Risikoerhebungsbogen Händler, Versteigerer
Negativerklärung Händler, Versteigerer
Risikoerhebungsbogen Immobilienmakler
Negativerklärung Immobilienmakler
Risikoerhebungsbogen Unternehmensberater
Negativerklärung Unternehmensberater
Risikoerhebungsbogen Bürodienstleister
Negativerklärung Bürodienstleister
Risikoerhebungsbogen Versicherungsvermittler
Negativerklärung Versicherungsvermittler
Ausfüllhilfe Risikoerhebungsbogen
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei dem zuständigen Referenten Mag. Bernhard Trumler |
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