Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Unter Geldwäsche versteht man das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen aus bestimmten kriminellen Aktivitäten, den sogenannten Vortaten. Unter Terrorismusfinanzierung versteht man das Bereitstellen von (auch legalen) Vermögenswerten zur Ausführung eines terroristischen Aktes. Sowohl Geldwäsche als auch Terrorismusfinanzierung sind in Österreich unter Strafe gestellt (§§ 165 und 278d StGB).

Rechtliche Grundlagen und zusätzliche Informationen:

 Allgemeine Informationen zur Geldwäschebekämpfungsverpflichtung
 Informationen für Immobilienmakler
 Informationen für Unternehmensberater und Bürodienstleister
 Informationen für Versicherungsmakler und -agenten
 Weitere Rechtsgrundlagen
 Informationen zur Geldwäschemeldestelle
 Nationale Risikoanalyse

Formulare:

 Risikoerhebungsbogen Händler, Versteigerer
 Negativerklärung Händler, Versteigerer
 Risikoerhebungsbogen Immobilienmakler
 Negativerklärung Immobilienmakler
 Risikoerhebungsbogen Unternehmensberater
 Negativerklärung Unternehmensberater
 Risikoerhebungsbogen Bürodienstleister
 Negativerklärung Bürodienstleister
 Risikoerhebungsbogen Versicherungsvermittler
 Negativerklärung Versicherungsvermittler
 Ausfüllhilfe Risikoerhebungsbogen



Weiterführende Informationen erhalten Sie bei dem zuständigen Referenten Mag. Bernhard Trumler

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