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Schriftliche Bildungs- und Arbeitsdokumentation

Schriftliche Bildungs- und Arbeitsdokumentationen

Das pädagogische Fachpersonal in steirischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen hat schriftliche Bildungs- und Arbeitsdokumentationen zu vollziehen. Dies reicht von der Auswahl und dem Einsatz fundierter Beobachtungsinstrumente bis hin zur Vorbereitung strukturierter Entwicklungsgespräche, die einmal pro Kinderbetreuungsjahr angeboten werden.

Die Beobachtung ist stets der Ausgangspunkt des pädagogischen Handelns und nimmt in diesem Zusammenhang einen zentralen Stellenwert ein. Sie ist notwendig, um Kinder und ihre Lernprozesse zu verstehen.

Beobachtungen müssen kontinuierlich stattfinden und schriftlich festgehalten werden, um sie als Grundlage für die Planungsarbeit als auch für strukturierte Entwicklungsgespräche nutzen zu können.

Den Leitfaden für Beobachtungsinstrumente mitsamt Kriterien für die Auswahl von Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren finden Sie  hier.


Evidenzbasierte Planung

Das Cover des FAQ zur Evidenzbasierten Planung. Zwei grüne Balken, etwas Schrift, eine Comic-Figur.
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In Zusammenarbeit mit der KFU Graz / Lehrstuhl für Elementarpädagogik wurden konkrete Orientierungshilfen für die Durchführung der „Beobachtung" und „Planung der Bildungsarbeit" entwickelt. Diese werden in zwei Kursen auf der Moodle Plattform vorgestellt: „Evidenzbasierte Planung 1 - Beobachtung" M24-001 sowie „Evidenzbasierte Planung 2 - Planung" M24-002.

Folgende Inhalte werden durch diese Kurse bearbeitet:

  • Unterstützung bei der Auswahl von geeigneten, qualitätsvollen Beobachtungs - und Dokumentationsverfahren.

  • Erläuterung eines neu entwickelten Planungsmodells mit der Möglichkeit, Inhalte im Sinne der Methodenfreiheit in bisherige Planungsformate zu adaptieren.

Die intensive Auseinandersetzung mit der Thematik, bevorzugt gemeinsam im Team, wird als Fortbildung im Ausmaß von 8UE anerkannt. Beachten Sie: Für diese Kurse ist eine Anmeldung auf der Plattform EVENT notwendig. Ggf. sind Sie bereits angemeldet.


Ein FAQ zur Evidenzbasierten Planung finden Sie  hier (Stand: 07.03.2025). 



 

Wegweiser

Informationen rund um die Sprachstanderhebung und den BESK KOMPAKT/BESK-DaZ KOMPAKT finden Sie hier. 

Weiterführende Informationen zu Belange der steirischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, soweit sie durch Landesgesetze geregelt sind, finden sie hier. 

 

Kontakt

  • A6 Bildung und Gesellschaft

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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