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Tageseltern in gemeindeeigenen Räumlichkeiten

Betreuungsbewilligung für Tageseltern in gemeindeeigenen Räumlichkeiten

Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater darf nur mit einer Betreuungsbewilligung der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat Graz) in gemeindeeigenen Räumlichkeiten Tageskinder betreuen, wobei auch eine Anmietung von Räumlichkeiten durch Gemeinden zu diesem Zweck zulässig ist.

Die notwendigen Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat Graz.

Weitere Informationen zu Betreuungsbewilligungen für Tageseltern finden Sie auch im  E- Goverment Steiermark unter Kindergärten, Horte, Tagesbetreuung.

Startgutschein für Tageseltern in gemeindeeigenen Räumlichkeiten

Tageseltern in gemeindeeigenen Räumlichkeiten können einen einmaligen Zuschuss (Startgutschein) für die Schaffung der kindgerechten Ausstattung der Räume wie beispielsweise für den Ankauf von Fenstersicherungen, Herdschutzgitter oder von pädagogischem Material erhalten. Er kann von den Tageseltern nach der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.

Die erforderlichen Informationen, sowie die zuständige Ansprechspartnerin finden Sie  hier.

Kinderhöchstzahlen und Überschreitungen der Kinderhöchstzahlen bei Tageseltern in gemeindeeigenen Räumlichkeiten

Eine Tagesmutter/ein Tagesvater kann in den bewilligten gemeindeeigenen Räumlichkeiten die Betreuung von bis zu vier Tageskindern übernehmen. Pro Standort können höchstens 8 Tageskinder betreut werden und für jede Tagesmutter/jeden Tagesvater müssen grundsätzlich getrennte Räumlichkeiten entsprechend § 42 Abs. 4 lit. b des  Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2019 vorhanden sein. Eine Überschreitung der Kinderhöchstzahlen um höchstens 2 Kinder pro Tagesmutter/Tagesvater kann in begründeten Fällen von der Landesregierung bewilligt werden.

Pädagogische Grundlagendokumente für Tageseltern in gemeindeeigenen Räumlichkeiten

Auf Grund der    Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 sind für Tageseltern in gemeindeeigenen Räumlichkeiten die pädagogischen Grundlagendokumente anzuwenden.

Welche  pädagogischen Grundlagendokumente für welche Altersgruppen von Kindern anzuwenden sind, wird durch die  Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die pädagogischen Grundlagendokumente für Kinderbetreuungseinrichtungen geregelt.

Folgende pädagogische Grundlagendokumente sind für Tageseltern in gemeindeeigenen Räumlichkeiten anzuwenden:

  •  Werte- und Orientierungsleitfaden ist hinsichtlich aller Kinder bis zum Schuleintritt anzuwenden
  •  Bundesländerübergreifender Bildungsrahmenplan ist hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt anzuwenden.
  •  Leitfaden zur sprachlichen Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Volksschule ist hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt anzuwenden.
  •  Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern ist hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt anzuwenden.
 

Kontakt

  • A6 Bildung und Gesellschaft

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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