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Tageseltern im eigenen Haushalt

Betreuungsbewilligung für Tageseltern im eigenen Haushalt

Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater darf nur mit einer Betreuungsbewilligung der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat Graz) Tageskinder betreuen.

Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat Graz.

Informationen zur Betreuungsbewilligung für Tageseltern finden Sie im  E- Goverment Steiermark unter Kindergärten, Horte, Tagesbetreuung.

Mitteilung der Tageselternbetreuung

Vor Neuaufnahme der Tätigkeit als Tagesmutter/ -vater ist eine Meldung an die Abteilung 6, Referat Kinderbildung und -betreuung zu tätigen.

Die erforderlichen Informationen dazu finden Sie  hier.

Startgutschein für Tageseltern im eigenen Haushalt

Tageseltern können einen einmaligen Zuschuss (Startgutschein) für die Schaffung der kindgerechten Ausstattung der Wohnräume wie beispielsweise für den Ankauf von Fenstersicherungen, Herdschutzgitter oder von pädagogischem Material erhalten. Er kann von Tageseltern nach der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit beantragt werden.

Die erforderlichen Informationen, sowie die zuständige Ansprechspartnerin finden Sie  hier.

Kinderhöchstzahlen und Überschreitungen bei Tageseltern im eigenen Haushalt

Bis zum Ende des 6. Monats der Betreuungstätigkeit der Tageseltern gelten für die eingeschriebenen und anwesenden Kinder folgende Höchstzahlen, wobei eingeschriebene Kinder zu den vertraglich vereinbarten Zeiten jedenfalls auch dann mitzurechnen sind, wenn sie nicht anwesend sind:

Alter der Kinder Maximalzahl Tageskinder Maximalzahl gesamt
(inkl. eigene Kinder und Enkelkinder bis 14 Jahre)
alle > 3 4 6
1 Kind < 3 oder 1 Kind mit besonderen Erziehungsansprüchen 4 4

Ab dem 7. Monat der Betreuungstätigkeit der Tageseltern dürfen die Höchstzahlen für die eingeschriebenen und anwesenden Kinder in begründeten Ausnahmefällen wie folgt betragen, wobei eingeschriebene Kinder zu den vertraglich vereinbarten Zeiten jedenfalls auch dann mitzurechnen sind, wenn sie nicht anwesend sind:

Schuljahr
Alter der Kinder Maximalzahl Tageskinder Maximalzahl gesamt
(inkl. eigene Kinder und Enkelkinder bis 14 Jahre)
alle > 3 5 7
1 Kind < 3 oder 1 Kind mit besonderen Erziehungsansprüchen 5 5

Ferien und schulfreie Tage gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 6 Steiermärkisches Schulzeit-Ausführungsgesetz 1999, LGBl. Nr. 105/1999, in der jeweils geltenden Fassung, oder max. 2 Wochen Vertretung bei unvorhersehbaren Ausfällen einer Tagesmutter/eines Tagesvaters
Alter der Kinder Maximalzahl Tageskinder Maximalzahl gesamt
(inkl. eigene Kinder und Enkelkinder bis 14 Jahre)
alle > 3 6 8
1 Kind < 3 oder 1 Kind mit besonderen Erziehungsansprüchen 6 6

Zusätzlich gilt:

  • Es dürfen maximal zwei Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen betreut werden;
  • Die Zahl der anwesenden Kinder unter drei Jahren einschließlich der eigenen Kinder und Enkelkinder darf bei mehr als vier gleichzeitig anwesenden Kindern höchstens drei, in den Ferien und an schulfreien Tagen ohne Neuaufnahme von Tageskindern höchstens vier, betragen.

Erforderliche Formulare zum Ansuchen um Überschreitung der Kinderhöchstzahl:

  •  Ansuchen um Überschreitung der Kinderhöchstzahl für Tagesmütter/ -väter im eigenen Haushalt
  •  Wochenübersicht zum Ansuchen um Überschreitung der Kinderhöchstzahl für Tagesmütter/ -väter im eigenen Haushalt

Pädagogische Grundlagendokumente für Tageseltern im eigenen Haushalt

Auf Grund der  Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 sind für Tageseltern im eigenen Haushalt die pädagogischen Grundlagendokumente anzuwenden.

Welche  pädagogischen Grundlagendokumente für welche Altersgruppe von Kindern anzuwenden sind, wird durch die  Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die pädagogischen Grundlagendokumente für Kinderbetreuungseinrichtungen geregelt.

Folgende Pädagogische Grundlagendokumente sind für Tageseltern anzuwenden:

  •  Werte- und Orientierungsleitfaden ist hinsichtlich aller Kinder bis zum Schuleintritt anzuwenden

  •  Bundesländerübergreifender Bildungsrahmenplan ist hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt anzuwenden, sofern besuchspflichtige Kinder ausschließlich von Tageseltern betreut werden.

  •  Leitfaden zur sprachlichen Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Volksschule ist hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt anzuwenden, sofern besuchspflichtige Kinder ausschließlich von Tageseltern betreut werden. 

  •  Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern ist hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt anzuwenden, sofern besuchspflichtige Kinder ausschließlich von Tageseltern betreut werden. 

 

Kontakt

  • A6 Bildung und Gesellschaft

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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