Josef-Krainer-Hilfsfonds

Eine einmalige Beihilfe aus dem Josef-Krainer-Hilfsfonds können mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gemeldete Österreicherinnen/Österreicher sowie Bürgerinnen/Bürger der EU- und EWR-Mitgliedstaaten und Schweizer Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, soweit sie sich länger als sechs Monate in der Steiermark aufhalten und zu einem dauernden Aufenthalt in der Steiermark berechtigt sind, erhalten.

Voraussetzungen für eine Förderung sind

  • das begründete und vollständig eingebrachte Ansuchen der Beihilfenwerberin/des Beihilfenwerbers,
  • sowie geeignete Unterlagen, welche die unverschuldete und zeitlich begrenzbare Notlage nachweisen.



Kontaktdaten:

Isolde RIEGLER

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Landesamtsdirektion
Stabsstelle Verwaltungsreform, Innovation und strategisches Projektmanagement

Josef-Krainer-Hilfsfonds
Burgring 4, 8010 Graz
Tel: +43 316 877 2963
Fax: +43 316 877 2294
josef-krainer-hilfsfonds@stmk.gv.at

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