Tagesbetreuung
Allgemeines

Tagesbetreuung für ältere Menschen
Die Tagesbetreuung richtet sich an ältere Menschen, die weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben möchten, tagsüber jedoch Unterstützung durch Betreuung und Basispflege benötigen. Gleichzeitig sollen pflegende Angehörige entlastet werden.
Um steiermarkweit eine qualitativ hochwertige und einheitlich organisierte Versorgung sicherzustellen, wurde vom Land Steiermark (Abteilung 8 - Gesundheit und Pflege, Referat Pflegemanagement) der Qualitätsstandard „Tagesbetreuung für ältere Menschen" entwickelt.
Dieser Qualitätsstandard wurde von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossen und ist verbindlicher Bestandteil der Verrechnungsverträge zwischen dem Land Steiermark und den jeweiligen Trägern (Pflegeverbände, Gemeindeverbände, Gemeinden sowie die Stadt Graz). Der Qualitätsstandard „Tagesbetreuung für ältere Menschen" ist hier abrufbar.
Förderung durch das Land Steiermark
Das Land Steiermark gewährt finanzielle Beihilfen für Einrichtungen, die als Träger der Tagesbetreuung auftreten und die festgelegten Qualitätskriterien einhalten.
Geförderte Einrichtungen können folgende Platzanzahlen anbieten:
- 8, 12 oder 16 Plätze
- 30 Plätze (ausschließlich in Statutarstädten)
Wer kann das Angebot nutzen?
Die Tagesbetreuung kann grundsätzlich von Personen ab 60 Jahren in Anspruch genommen werden, die Pflegegeld beziehen und Unterstützung im Alltag benötigen.
In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.
Ziel ist es,
- den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen,
- soziale Kontakte zu fördern,
- und Angehörige in ihrer Betreuung zu entlasten.
Zu den Grundleistungen zählen insbesondere:
- Förderung der kognitiven, motorischen, sozialen und sinnlichen Fähigkeiten
- Aktivierende Alltagsgestaltung und gemeinsame Tätigkeiten
- Auseinandersetzung mit der Lebensgeschichte
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- Erhalt der geistigen Fitness durch gezieltes Training
- Information und Beratung für Angehörige
Finanzierung

Finanzierung der Tagesbetreuung
Verfügt ein Träger der Tagesbetreuung über einen Verrechnungsvertrag mit dem Land Steiermark, erfolgt die Finanzierung der Tageszentren auf Basis standardisierter Kosten. Diese berücksichtigen unter anderem unterschiedliche Immobilienkosten und können daher je nach Einrichtung variieren.
Die Finanzierung dieser kalkulierten Gesamtkosten erfolgt derzeit gemeinsam durch:
- die Tagesgäste,
- das Land Steiermark und
- den jeweiligen Vertragspartne (in der Regel ein Pflegeverband, Gemeindeverband, eine Gemeinde oder der Sozialhilfeträger der Stadt Graz).
Der Betreiber des Tageszentrums hebt den Kostenbeitrag direkt vom Tagesgast ein. Die verbleibenden Kosten werden von der öffentlichen Hand an den Betreiber ausbezahlt.
Kosten für Verpflegung
Die Kosten für die Speiseversorgung sind nicht Teil der geförderten Normkosten und sind von den Tagesgästen selbst zu tragen.
Hol- und Bringdienst
Hol- und Bringdienste sind ein wesentlicher Bestandteil der Tagesbetreuung, stellen für Tagesgäste jedoch eine zusätzliche finanzielle Belastung dar.
Für geförderte Tagesgäste werden die Kosten für den Hol- und Bringdienst daher mit einer Pauschalförderung von 4,50 Euro pro Fahrt unterstützt. Für Hin- und Rückfahrt können somit maximal 9,00 Euro pro Tag gefördert werden.
Diese Förderung reduziert den Eigenanteil der Tagesgäste entsprechend.
Kunden
Die Kund*innen tragen auf Basis Ihres Kund*innentarifs einen Teil der normierten Kosten. Dieser Tarif ist sozial gestaffelt und wird vor Inanspruchnahme der Tagesbetreuung individuell mit Hilfe eines Einkommensrechners vom Betreiber der Einrichtung ermittelt.
-
„KundInnentarife 8, 12, 16 und 30 Plätze"
und
-
„Definition und Ermittlung des Einkommens für Soziale Dienste der Steiermark"
Land Steiermark und Vertragspartner:
Die Restkosten (=Normkosten abzgl. Kund*innentarif) werden vom Land Steiermark und über eine Tagesbetreuungsumlage aller Gemeinden in der Steiermark gemäß § 3 StSPLFG (Steiermärkisches Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz) im Verhältnis 60:40 getragen.
Alle sonstigen Tageszentren erhalten vom Land Steiermark keine monetären Beihilfen und die Finanzierung dieser Einrichtungen obliegt dem jeweiligen Betreiber.
Verrechnungsvertrag mit dem Land Steiermark

Grundsätzlich kann ein Verrechnungsvertrag nur zwischen dem Land Steiermark und den Pflegeverbänden/Gemeinden bzw. der Stadt Graz als Träger der Tagesbetreuung abgeschlossen werden.
Wenn die Tagesbetreuung nicht durch den Pflegeverband / den jeweiligen Gemeindeverband / die jeweilige Gemeinde selbst betrieben wird, sondern ein*e Dritte/r (z.B. Unternehmen, Verein, ...) beauftragt werden soll, sind hierbei die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 einzuhalten. Sollte eine Beauftragung eines*einer Dritten erfolgen, so ist dem Referat Pflegemanagement die Durchführung eines Vergabeverfahrens sowie die Bezeichnung des*derjenigen, der*die den Auftrag erhalten hat, mitzuteilen. Um die Rechtmäßigkeit der Weiterleitung dieser Daten an die Abteilung 8 Gesundheit und Pflege sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Regelungen in Bezug auf den/die Dritte vorzusehen sind.
Dazu ist ein schriftlicher, formloser Antrag auf einen Verrechnungsvertrag für ein Tageszentrum für ältere Menschen von Seiten eines Trägers an das Land Steiermark, Abteilung 8 Gesundheit und Pflege, Referat Pflegemanagement zu stellen.
Inhalt des Antrages

* Wer sucht an?
* Um was wird angesucht? (Tageszentrum für ältere Menschen, Neu-/Umbau oder bestehendes Tageszentrum)
* Für wie viele Plätze wird angesucht?
* Standort des Tageszentrums für ältere Menschen?
* Betreiber/Dienstleistungsanbieter der Tageszentrums?
* Datum der geplanten Inbetriebnahme?
* Planunterlagen zum Gebäude
Daraufhin wird geprüft ob auf Basis des Bedarfs- und Entwicklungsplans 2025 im jeweiligen Bezirk ein Bedarf besteht. Den Bedarfs- und Entwicklungsplan 2030 finden Sie unter folgendem Link =>
Bedarfs- und Entwicklungsplan
Die Planunterlagen werden vor Baubeginn hinsichtlich der Einhaltung des Qualitätsstandards geprüft und ein fachtechnisches Gutachten zum barrierefreien Bauen wird vom Referat Bautechnik und Gestaltung, Abteilung 15, Steiermärkische Landesregierung erstellt.
Nach positiver Beurteilung des schriftlichen Ansuchens wird ein Verrechnungsvertrag für den Zeitraum von zwei Jahren in Aussicht gestellt. Mit der Inaussichtstellung erfolgt die Übermittlung des fachtechnischen Gutachtens.
Während der Um-/Bauphase sind die Pläne und die Ausstattung der Tagesbetreuung in Hinblick auf eben diesen Qualitätsstandard mit dem Referat Pflegemanagement, Abteilung 8, Steiermärkische Landesregierung und dem Referat Bautechnik und Gestaltung, Abteilung 15, Steiermärkische Landesregierung abzustimmen.
Nach Fertigstellung des Um-/Neubaus ist seitens des Trägers ein Endabnahmetermin zu vereinbaren, bei dem die Umsetzung des Qualitätsstandards und allfällige Vorgaben des Landes Steiermark überprüft werden. Bei Umsetzung aller Vorgaben wird ein Verrechnungsvertrag ausgestellt.
