Bürgermeister - im Ruhestand

Rechtsgrundlagen:

- Gesetz über die Ruhebzüge der Bürgermeister der steirischen Gemeinden mit Ausnahme der Städte  mit eigenem Statut, LGBl. Nr. 16/1976, idgF



Bei der Versetzung in den Ruhestand ist ein formloser Antrag an die Gemeinde zu stellen. Nach Bescheiderstellung, erfolgt die aufsichtsbehördliche Genehmigung.
Die ha. Fachabteilung ist für die Auszahlung der Ruhebezüge zuständig.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Pensionsbescheid
  • Antrag auf bargeldlose Pensionszahlung