Vertragsbedienstete
Rechtsgrundlage:
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Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962, LGBl. Nr. 160/1962, idgF.
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Steiermärkische Gemeinde-Betragsanpassungs-Verordnung 2026, LGBl. Nr. 49/2026
Bei der Aufnahme sind ein GR-Beschluss sowie ein entsprechender Dienstposten im Dienstpostenplan notwendig.
Mit den Vertragsbediensteten ist ein Dienstvertrag (beidseitige Unterfertigung) abzuschließen. Gleichzeitig ist ein Vorrückungsstichtag zu berechnen. Die Pflichtangelobung ist vorzunehmen sowie eine Niederschrift darüber zu erstellen.
