Öffentlich-rechtliche Bedienstete

Beamte im Dienststand

Rechtsgrundlage:

-  Steiermärkisches Gemeindebedienstetengesetz LGBl. Nr. 34/1957, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 90/2020

-  Steiermärkische Gemeinde-Betragsanpassungs-Verordnung 2023, LGBl. Nr. 107/2022


Bei der Aufnahme eines öffentlich-rechtlichen Gemeindebediensteten (nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung) sind ein entsprechender Dienstposten im Dienstpostenplan und ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

 

Erforderliche Unterlagen:

• Anstellungsdekret
• Standesausweis
• ärztliches Zeugnis
• Auszug aus dem Strafregister
• Auszug betreffend Versicherungszeiten
• Fragebogen Anrechnung Ruhegenussvordienstzeiten sowie Ruhegenussvordienstzeitenbescheid
• Antrag auf Leistung des Überweisungsbetrages

 

Beamte im Ruhestand

Rechtsgrundlage:

- Pensionsgesetz 1965 idF. 10/1999


Bei der Versetzung in den zeitlichen bzw. dauernden Ruhestand ist ein formloser Antrag an den Gemeinderat zu stellen. Nach erfolgtem Gemeinderatsbeschluss wird ein Pensionsdekret erstellt.
Die ha. Abteilung ist für die Auszahlung der Ruhebezüge zuständig.

 

Erforderliche Unterlagen:

• Pensionsdekret mit Zustellnachweis
• Antrag auf bargeldlose Pensionszahlung

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