Pflegegeld
Pflegegeldreformgesetz 2012
Bislang waren die Gemeinden als Dienstbehörden für die Zuerkennung bzw. Erhöhung des Pflegegeldes der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand und der Versorgungsbezugsempfängerinnen und Versorgungsbezugsempfänger nach Gemeindebeamtinnen und Gemeindebeamten zuständig. Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgte durch das Land Steiermark.
Als Folge des Pflegegeldreformgesetzes geht mit Wirkung vom 01.01.2012 die Zuständigkeit für das Pflegegeld der pensionierten steirischen Gemeindebeamtinnen und Gemeindebeamten auf die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVAEB) über. Das Pflegegeld wird ab diesem Zeitpunkt vom Pensionsservice der BVAEB ausbezahlt.
Anträge auf Zuerkennung bzw. Erhöhung des Pflegegeldes sind daher ab 01.01.2012 beim BVAEB Pensionsservice, Postfach 70, 1061 Wien, einzubringen.
Bei Anträgen auf Zuerkennung bzw. Erhöhung des Pflegegeldes, die bis zum 31.12.2011 eingebracht werden, ist das Pflegegeldverfahren von der Gemeinde als Dienstbehörde durchzuführen und abzuschließen. Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt bis zum 31.12.2011 durch das Land Steiermark. Ab 01.01.2012 wird das Pflegegeld vom BVAEB Pensionsservice ausbezahlt.
Für etwaige Fragen der Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVAEB telefonisch unter 050405 16717 zur Verfügung.
