Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe
Der Landtag Steiermark hat am 7. Juli 2026 beschlossen, dass die Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe ab dem Betreuungsjahr 2026/27 eingestellt wird.
Das Land Steiermark gewährt Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, deren Kind/er regelmäßig eine Kinderbildungs- und
-betreuungseinrichtung besucht bzw. besuchen, eine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe.
Für Kinder, für die die Erhalterin/der Erhalter einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung bzw. die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber einer Tagesmutter/eines Tagesvaters bereits einen Sozialstaffel-Beitragsersatz gemäß den §§ 9 und 10 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl. Nr. 94/2019 in der jeweils geltenden Fassung, unter Einhaltung der vom Land Steiermark vorgegebenen Sozialstaffel bezieht, kann keine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe gewährt werden.
