Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe

Das Land Steiermark gewährt Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, deren Kind/er regelmäßig eine Kinderbetreuungseinrichtung besucht bzw. besuchen, eine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe. Für Kinder, für die die Erhalterin/der Erhalter einer Kinderbetreuungseinrichtung bzw. die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber einer Tagesmutter/eines Tagesvaters bereits einen Sozialstaffel-Beitragsersatz gemäß den §§ 9 und 10 unter Einhaltung der vom Land Steiermark vorgegebenen Sozialstaffel bezieht, kann keine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe gewährt werden.

AnsprechpartnerInnen:

Doller Sabine

  EMail: kin@stmk.gv.at
     Telefon: +43 (316) 877-2187
     Fax: +43 (316) 877-2136

 

Jörgler Waltraud

     Telefon: +43 (316) 877-5902
     Fax: +43 (316) 877-2136

 

Raithofer Patricia

     Telefon: +43 (316) 877-4264
     Fax: +43 (316) 877-2136

 

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