Bauförderung
Der Bund gewährt den Ländern in den Kindergartenjahren 2022/23 bis 2026/27 im Rahmen der
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Elementarpädagogik u.a. auch Zweckzuschüsse für den quantitativen und qualitativen Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (siehe
§§ 12 bis 15 des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 94/2019, in der jeweils geltenden Fassung).
Für die Vergabe der Bundes und Landesgelder wurde von der Steiermärkischen Landesregierung folgende Richtlinie beschlossen:
Richtlinie Vergabe von Zuschüssen gemäß Art. 15a B-VG 2022/23 - 2026/27, novelliert am 9. Juni 2026.
Die Richtlinie wurden in folgenden Punkten geändert:
- Die Gewährung der Personalkostenzuschüsse soll auch bei rückwirkender Antragstellung für das jeweils aktuelle Kindergartenjahr unabhängig vom zuletzt durchgeführten Call erfolgen (§ 2 lit. k).
- Anhebung der Investitionskostenzuschüsse für die Errichtung zusätzlicher Krippengruppen sowie für Alterserweiterte Gruppen.
Förderungsanträge können nur in den von der Abteilung 6 festgelegten Zeiträumen („Call") eingebracht werden. Außerhalb eines Call-Zeitraums eingebrachte Förderanträge werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
Derzeit ist kein Call festgelegt!
Weiterführende Links und die Unterlagen zur Endabrechnung finden Sie
durch einen Klick auf den grünen Info-Button rechts oben!
Ansprechpersonen:
EMail: kin@stmk.gv.at
Oberdorfer Stephanie
Tel: +43 (316) 877-7144
Neuhold Ernst
Tel: +43 (316) 877-6226
Raninger Claudia
Tel: +43 (316) 877-5402
Raithofer Patricia
Tel: +43 (316) 877-4264
