Förderung von Ausbildungslehrgängen
Förderung von Ausbildungslehrgängen für KinderbetreuerInnen/Kinderbetreuer und Tagesmütter/Tagesväter
Organisatoren von Ausbildungslehrgängen können einen Zuschuss für die Durchführung von Ausbildungslehrgängen für KinderbetreuerInnen/Kinderbetreuer und Tagesmütter/Tagesväter erhalten, sofern der förderungsrelevante Ausbildungslehrgang mit dem Gütesiegel des Bundes „Ausbildungslehrgang für Tageseltern (Tagesmütter und/oder -väter)" ausgezeichnet wurde und die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Anträge für die Gewährung eines Zuschusses sind grundsätzlich vor Durchführung der Lehrgänge einzubringen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss des jeweiligen Ausbildungslehrganges und nach Kontrolle der Endabrechnung.
Verordnung über die Ausbildungslehrgänge für Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer und Tagesmütter/Tagesväter (Kinderbetreuungs-Ausbildungsverordnung 2010) LGBl. Nr. 54/2010 (in Kraft ab 1.1.2011)
Dokumente:
