Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen


Inspektionsstellen (AufzugsprüferInnen (physische Personen) und Inspektionsanstalten für Hebeanlagen (juristische Personen)) stellen das Bindeglied zwischen der Bauherrin/dem Bauherrn und dem Montagebetrieb dar. Sie kontrollieren den sachgemäßen Einbau und die technischen Voraussetzungen für einen bestimmungsgemäßen Betrieb der Hebeanlage.
 
 Steiermärkisches Hebeanlagengesetz 2015
 
 Inspektionsstellen

 

 

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