Referat Bau- und Raumordnung

Leitung
Mag. Andrea Teschinegg

Sekretariat
Silvia Zimmermann +43 (316) 877-2536
Kontaktdaten
Stempfergasse 7, 8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Tel:  +43 (316) 877-4195
Fax: +43 (316) 877-3490
E-Mail: abt13-bau-raumordnung@stmk.gv.at

Örtliche Raumplanung

Die Abteilung 13, Referat Bau- und Raumordnung berät in Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung, begleitet und überprüft die Planungen der Gemeinden in den Bereichen Örtliches Entwicklungskonzept mit Entwicklungsplan, Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan. Auf Basis des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes werden in der Vorbereitungsphase, in der öffentlichen Auflage und in der Genehmigungsphase für alle Änderungen sowie Revisionen auf raumplanungsfachlicher Grundlage Stellungnahmen abgegeben. Als Service- und Dienstleistungseinrichtung für alle Gemeinden der Steiermark wird versucht die Entwicklung des Raumes in die richtigen Bahnen zu lenken.

Raumordungsrecht

Hauptaufgaben der Abteilung 13, Referat Bau- und Raumordnung in Angelegenheiten des Raumordnungsrechts liegen in der Beratung und Unterstützung der Gemeinden bei Erstellung der Örtlichen Entwicklungskonzepte, Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne sowie in der rechtlichen Abwicklung von Verordnungsprüfungs- und Genehmigungsverfahren. Des Weitern bietet die Abteilung 13, Referat Bau- und Raumordnung Rechtsberatung für raumordnungsrechtliche Angelegenheiten und führt Umlegungs-, Grenzänderungs- und Nichtigkeitsverfahren sowie Ersatzvornahmen durch.

Baurecht

Das Fachteam Baurecht der Abteilung 13, Referat Bau- und Raumordnung ist zuständig für die Beratung und Aufsicht von Gemeinden und erteilt Rechtsauskünfte in baurechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus werden Aufsichtsbeschwerden sowohl von Bürgern als auch von Gemeinderatsmitgliedern behandelt. Auch werden Verordnungen des Gemeinderates, die auf Grundlage des Steiermärkischen Baugesetzes erlassen werden, geprüft. Ebenso wird die Liste der nichtamtlichen Bausachverständigen sowie der Aufzugsprüfer geführt, wobei auch das Aufnahmeverfahren bescheidmäßig durchgeführt wird.