Personenbeförderungsgewerbe

Es gibt vier Konzessionsarten:

  • das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw - Taxi,
  • das Mietwagengewerbe (Omnibus)
  • das Gästewagengewerbe (Omnibus und Pkw) und
  • das Ausflugswagen(Stadtrundfahrten)-gewerbe (Omnibus)

Für die Konzessionserteilung zur Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw - Taxi und des Gästewagengewerbes ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde ( Bezirkshauptmannschaft bzw.  Magistrat Graz) zuständig.

Für die Konzessionserteilung zur Ausübung des Ausflugswagen (Stadtrundfahrten)-gewerbes und des Mietwagengewerbes mit Omnibussen ist die Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig.

Das Ansuchen um Erteilung der Konzession für das Mietwagengewerbe mit Omnibussen bzw. für das Ausflugswagen (Stadtrundfahrten)-gewerbe (sowie die Konzessionserweiterung) ist ausschließlich mittels ausgefülltem Formular inklusive der anzuschließenden Beilagen (siehe Formulare) bei der zuständigen Abteilung per Post, Fax oder E-Mail einzubringen.

Die Konzession darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • die Zuverlässigkeit
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit
  • die fachliche Eignung (Befähigungsprüfung),
  • eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich und
  • Nachweis der Abstellplätze (Bestätigung der Gemeinde oder Betriebsanlagengenehmigung).

Für die Anmeldung zur Befähigungsprüfung für das Personenbeförderungsgewerbe ist die Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig.

Die Anmeldung ist ausschließlich mittels ausgefülltem Formular inklusive der anzuschließenden Beilagen (siehe Formular) spätestens 6 Wochen vor Prüfungsantritt bei der zuständigen Abteilung per Post, Fax oder E-Mail einzubringen. Vorbereitungskurse für die Eignungsprüfung werden beim  WIFI angeboten.

Die aktuellen Kurs- und Prüfungstermine finden sie hier:  Herbsttermin 2023

Für die grenzüberschreitende gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Die Einbringung des Antrages auf Erteilung der Gemeinschaftslizenz erfolgt auf gleichem Wege wie das Konzessionsansuchen (siehe oben).

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