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Förderungsmittel / Bedarfszuweisungen

Ansuchen

Gemäß Richtlinien für die Gewährung von Gemeinde-Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände können von den steirischen Gemeinden nicht rückzahlbare Zuschüsse (Gemeinde-Bedarfszuweisungen) für

  • Förderung bestehender und/oder zusätzlicher interkommunaler Zusammenarbeit;
  • Unterstützung von strukturschwachen Gemeinden;
  • Förderung von Gemeindezusammenlegungen;
  • Unterstützung von finanzschwachen Gemeinden;
  • Bedarfszuweisungen an Gemeinden zum Ausgleich von Härten,
    zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt
    und zur Deckung außerordentlicher Erfordernisse (Projektunterstützung)

beantragt werden. Dazu ist es notwendig, das entsprechende Online-Antragsformular vollständig ausgefüllt an die Abteilung 7 - Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau elektronisch zu übermitteln. Auch Anträge für Bedarfszuweisungs-Vorschüsse auf zu erwartende Katastrophenfondsmittel des Bundes können damit gestellt werden. Die Gemeinden können diese Seite über das Stammportal der Gemeinde (z.B. Kommunalnet, LFRZ, ...) aufrufen. Der direkte Link zum Online-Formular Bedarfszuweisung ist in der Übersichtsseite für die Gemeinden eingetragen.


Die politische Zuständigkeit für die Gemeinde-Bedarfszuweisungen ist zwischen Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Khom und Herrn Landesrat Mag. Hermann wie folgt geteilt: 

→ Gemeinden mit ungerader Gemeindekennzahl:
Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom als Hauptreferentin im Korreferat mit Landesrat Mag. Stefan Hermann, MBL

→ Gemeinden mit gerader Gemeindekennzahl:
Landesrat  Mag. Stefan Hermann, MBL, als Hauptreferent im Korreferat mit Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom


 Bedarfszuweisungs-Richtlinien (Geltung ab 1.8.2024)

 

Das Online-Formular ist in jedem Fall (sowohl für bestehende schriftliche Zusagen der Gemeindereferenten als auch für Vorhaben, für jene noch keine schriftliche Zusage besteht) zu verwenden. Anträge mit den bisherigen physischen Antragsformularen können NICHT bearbeitet werden!

 

Wichtig:
Für die Abberufung aller Förderungsmittel/Bedarfszuweisungen ist die Vorlage von Originalbelegen samt zugehörigem Zahlungsnachweis,  lautend auf die Gemeinde, erforderlich. Zudem erfolgt die Auszahlung der bewilligten Mittel nach Förderungsprozentsatz, unter Berücksichtigung der Steuerkraft und aliquot nach Rechnungssumme. Die aliquote Auszahlung entfällt, sofern seitens der Abteilung 7 auf den Nachweis der Eigenmittelaufbringung verzichtet wurde.

Alle übrigen Förderungsmittel und Beiträge unterliegen den Rahmenrichtlinien des Landes für die Gewährung von Förderungen und verpflichtet den Förderungsgeber Land Steiermark zum Abschluss eines Förderungsvertrages bzw. einer Verpflichtungserklärung mit dem Förderungswerber.

Veröffentlichungen

Veröffentlichung der detaillierten Auszahlungen der Gemeinde-Bedrafszuweisungen an die einzelnen Gemeinden/Gemeindeverbände in Projekttiefe in der laufenden Legislaturperiode:

 Auszahlungen 2025 Gemeinde-Bedarfszuweisungen an Gemeinden/Gemeindeverbände


Veröffentlichung der detaillierten Auszahlungen der Gemeinde-Bedarfszuweisungen an die einzelnen Gemeinden/Gemeindeverbände in Projekttiefe aus der letzten Legislaturperiode (2020 bis 2024):

  •  Auszahlungen 2024 Gemeinde-Bedarfszuweisungen an Gemeinden/Gemeindeverbände
  •  Auszahlungen 2023 Gemeinde-Bedarfszuweisungen an Gemeinden/Gemeindeverbände
  •  Auszahlungen 2022 Gemeinde-Bedarfszuweisungen an Gemeinden/Gemeindeverbände
  •  Auszahlungen 2021 Gemeinde-Bedarfszuweisungen an Gemeinden/Gemeindeverbände
  •  Auszahlungen 2020 Gemeinde-Bedarfszuweisungen an Gemeinden/Gemeindeverbände

Kontaktpersonen:

Andrea Anhofer

Telefon: +43 (316) 877 - 3045
E-Mail: andrea.anhofer@stmk.gv.at


Zuständig für alle Gemeinden der Bezirke Deutschlandsberg, Voitsberg, Weiz, Hartberg-Fürstenfeld und deren Gemeindeverbände

Daniel Graf

Telefon: +43 (316) 877 - 3838
E-Mail: daniel.graf@stmk.gv.at


Zuständig für alle Gemeinden der Bezirke Graz-Umgebung, Leibnitz, Murtal, Bruck-Mürzzuschlag und deren Gemeindeverbände

Edith Schwarzl

Telefon: +43 (316) 877 - 4497
E-Mail: edith.schwarzl@stmk.gv.at


Zuständig für die Stadt Graz sowie für alle Gemeinden der Bezirke Leoben, Liezen, Murau, Südoststeiermark und deren Gemeindeverbände

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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