Gewerbliches Berufsrecht

Die Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung ist Oberbehörde der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden der Steiermark im Bereich des gewerblichen Berufsrechts und ist somit für einen möglichst einheitlichen Vollzug des gewerblichen Berufsrechts in der Steiermark verantwortlich. Darüber hinaus ist die Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung als Oberbehörde für Nichtigerklärungen von Bescheiden bzw. Verfügung der Löschungen aus dem Gewerbeinformationssystem Austria - GISA zuständig.

Für die Gewerbeanmeldungen sind in I. Instanz die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat Graz je nach Standort der geplanten Gewerbeausübung zuständig

Erstinstanzliche Gewerbebehörden in der Steiermark

Weiterführende Informationen zur Gewerbeanmeldung bzw. - ausübung finden Sie auf folgenden Seiten:

ACHTUNG:
Anfragen zum gewerblichen Berufsrecht richten Sie bitte an:
E-Mail: wirtschaft@stmk.gv.at
FAX: +43 316 / 877-3189

 Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Referentin  Maga. Andrea Koch


War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).