Grundqualifikation für Berufskraftfahrer

im Personenkraftverkehr mit Omnibussen (Gelegenheitsverkehr und Kraftfahrlinie) und Güterkraftverkehr

Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Personenkraftverkehr, Kraftfahrlinien), denen nach dem 9. September 2008 eine Lenkberechtigung für die Klasse D erstmals erteilt wird sowie Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern, denen nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klasse C1 oder C erstmals erteilt wird, müssen eine Prüfung über die Grundqualifikation ablegen.

Die Prüfung besteht aus 3 Teilen:

Die  Anmeldung  zur  Prüfung  ist  spätestens  3  Wochen  vor  dem  festgelegten Prüfungstermin  (Prüfungstermine 2023) einzubringen, es sind mindestens vier Prüftermine im Jahr vorgesehen.

Für die Anmeldung zur Prüfung über die Grundqualifikation ist die Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zuständig.

Die Anmeldung ist ausschließlich mittels ausgefülltem Prüfungsanmeldeformular inklusive der anzuschließenden Unterlagen (siehe Anmeldeformular) bei der zuständigen Abteilung per Post, Fax oder E-Mail einzubringen.

Bitte beachten Sie: Bei Prüfungsantritt ist ein amtlicher Lichtbildausweis sowie ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr vorzulegen! Es wird geraten, die Prüfungsgebühr spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin einzuzahlen.

Rechtliche Grundlagen:

 § 14b Gelegenheitsverkehrs-Gesetz
 § 19a Güterbeförderungsgesetz
 § 44b Kraftfahrliniengesetz
 Anlage 1 zur Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer
Richtlinie 2003/59/EG

Formular:

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin  Emma Strommer
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