Referat Versuchsstation Obst- und Weinbau Haidegg
Dipl.Ing.Dr. Leonhard Steinbauer
Sekretariat
Karolina Spandl
Ragnitzstraße 193, 8047 Graz,10.Bez.:Ries
Tel: +43 (316) 877-6610
Fax: +43 (316) 877-6626
E-Mail: leonhard.steinbauer@stmk.gv.at
Ragnitzstraße 193
8047 Graz,10.Bez.:Ries
E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at
Schriftliche Anträge und Kontaktaufnahme
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft
8047 Graz,10.Bez.:Ries, Ragnitzstraße 193
Telefax: +43 (316) 877-6900
E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formular) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft
8047 Graz,10.Bez.:Ries, Ragnitzstraße 193
Telefax: +43 (316) 877-6900
E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formular) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.