Referat Tourismus
HR Mag. Ingo List
8010 Graz,06.Bez.:Jakomini, Radetzkystraße 3
Tel: +43 (316) 877-2286
Fax: +43 (316) 877-2008
E-Mail: tourismus@stmk.gv.at
Schriftliche Anträge und Kontaktaufnahme
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
8010 Graz,06.Bez.:Jakomini, Friedrichgasse 13
Telefax: +43 (316) 877-4697
E-Mail: abteilung12@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formular) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
8010 Graz,06.Bez.:Jakomini, Friedrichgasse 13
Telefax: +43 (316) 877-4697
E-Mail: abteilung12@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formular) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.

Das Tourismusreferat ist entsprechend der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung insbesondere für die Erfüllung folgender Aufgaben zuständig:
- Steiermärkisches Tourismusgesetz (Vollziehung des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992 i.d.g.F., Aufsichtsbehörde über die Tourismusverbände, Beitragsbehörde für die Einhebung der Interessentenbeiträge)
- Gewerbliche Tourismusförderungen (Verstärkerförderungen zu Bundesförderaktionen, Beratungskostenzuschüsse, Innovationsprogramm des Landes Steiermark für die Tourismuswirtschaft, Projektkostenzuschüsse, Sonderförderaktionen)
- Nicht-gewerbliche Tourismusförderungen (Allgemeine Tourismusförderungen im nicht-gewerblichen Bereich, Förderung der regionalen Zusammenarbeit, Touristische Filmförderung)
- Allgemeine tourismusrechtliche und -fachliche Angelegenheiten (Grundlagen- und Strategieentwicklung im Tourismusbereich, Touristische Fachstellungnahmen, Abstimmung mit der Steirischen Tourismus und Standortmarketing GmbH)
Durchführung von Kontrollen betreffend die ordnungsgemäße und vollständige Einhebung der Nächtigungsabgabe in Abstimmung mit der für gemeinschaftliche Landesabgaben zuständigen Abteilung 4 - Finanzen.