Örtliche Raumplanung

Aufgaben

Aufgabe der örtlichen Raumordnung ist es, insbesondere auf Grundlage der Bestandsaufnahme die örtliche zusammenfassende Planung für eine den Raumordnungsgrundsätzen entsprechende Ordnung des Gemeindegebietes aufzustellen und der Entwicklung anzupassen.

Die örtliche Raumplanung wird von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich wahrgenommen. Das Land Steiermark berät, begleitet und überprüft dabei die Planungen der Gemeinden.


Die wichtigsten Instrumente der örtlichen Raumordnung sind:

  • das örtliche Entwicklungskonzept mit dem Entwicklungsplan
  • der Flächenwidmungsplan
  • der Bebauungsplan


Das örtliche Entwicklungskonzept legt die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinden für die nächsten 15 Jahre fest. Gezielte Entwicklungsplanung auf kommunaler Ebene soll dazu führen, dass man nach einem gründlichen Abwägen von möglichen Zielen und den dazugehörigen Maßnahmen zu einer realistischen - das heißt realisierbaren - Leitlinie für die Entwicklung einer Gemeinde kommt. Im örtlichen Entwicklungskonzept ist jedenfalls der Baulandbedarf für den Sektor Wohnen und, wenn auf der Basis nachvollziehbarer Prognosen sowie der überörtlichen Planungen möglich, auch für die Sektoren Gewerbe, Industrie, Handelseinrichtungen und Tourismus für den Planungszeitraum abzuschätzen.
Wichtigster Bestandteil des örtlichen Entwicklungskonzepts ist der Entwicklungsplan.

 Kurzdarstellung - Inhalte OEEK


Der Flächenwidmungsplan hat das gesamte Gemeindegebiet räumlich zu gliedern und die Nutzungsart für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festzulegen. Der Flächenwidmungsplan besteht aus einem Textteil - Wortlaut der Verordnung, der zeichnerischen Darstellung (M 1:5000) und den Erläuterungen mit verschiedenen Beilagen.
Der Flächenwidmungsplan gliedert das Gemeindegebiet in BAULAND, VERKEHRSFLÄCHEN und FREILAND und legt konkret die Nutzung einzelner Grundstücke fest. Dazu werden verschiedene Widmungskategorien wie z.B. Reine und Allgemeine Wohngebiete, Dorfgebiete, Kerngebiete, Baugebiete für Einkaufszentren, Industrie- und Gewerbegebiete etc. festgelegt.

Zuständigkeiten und Kontakt

Zuständigkeiten:
Die zuständigen Referentinnen und Referenten für Ihren Bezirk finden Sie auf dieser  Übersichtskarte (pdf)

Kontakt:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Referat Bau- und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz

Tel.: 0316/877-2536 bzw. 0316/877-3969
abt13-bau-raumordnung@stmk.gv.at

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