Referat Pflegemanagement
Christian Schwarz
Friedrichgasse 9, 8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-4475
Fax: +43 (316) 877-3373
E-Mail: pflegemanagement@stmk.gv.at
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9, 8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefax: +43 (316) 877-3998
E-Mail: abteilung8@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
4. Einbringung von e-Rechnungen
Alle wichtigen Informationen zur Übermittlung von e-Rechnungen an die Dienststellen des Landes Steiermark finden Sie unter E-Rechnung - Verwaltung - Land Steiermark
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9, 8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefax: +43 (316) 877-3998
E-Mail: abteilung8@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
4. Einbringung von e-Rechnungen
Alle wichtigen Informationen zur Übermittlung von e-Rechnungen an die Dienststellen des Landes Steiermark finden Sie unter E-Rechnung - Verwaltung - Land Steiermark
Aufgaben des Referates
Pflegemanagement
- Erteilung und Entzug von Bewilligungen für Pflegewohnheime, Pflegeplätze und psychiatrische Familienpflegeplätze
- Erstellung und Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplans für den stationären und extramuralen Versorgungsbereich
- Planung, Finanzierung, Förderungsabwicklung und Qualitätssicherung der stationären und extramuralen Langzeitpflege für ältere Menschen, insbesondere für:
- Mobile Pflege- und Betreuungsdienste
- Hauskrankenpflege
- Tageszentren
- Betreutes Wohnen
- Alternative Wohnformen
- 24-Stunden-Betreuung
- Vollzug und Umsetzung des Pflegefondsgesetzes sowie der Pflegedienstleistungsstatistikverordnung
- Führung und Wartung einer zentralen Datenbank mit pflegerelevanten Daten, inklusive der Eintragungen durch Pflegeheimbetreiber
- Beschwerdemanagement, insbesondere bei Beschwerden der Volksanwaltschaft
- Förderung des Community (Health) Nursing
- Förderung der Entgelterhöhung für Pflegekräfte gemäß Entegelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz (EEZG)
Case- und Caremanagement:
- Beratung von pflegebedürftigen Personen sowie deren An- und Zugehörigen betreffend Pflege und Betreuung (telefonisch, persönlich, schriftlich)
- Casemanagement in komplexen Pflege- und Betreuungssituationen
- Erstellen von pflegefachlichen Stellungnahmen (bei laufenden oder abgeschlossenen Casemanagement-Fällen)
- Caremanagement: Aktive Gestaltung und Koordinierung der Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen und Vereinen, Einladung zu Vernetzungstreffen, Arbeitskreisen, Organisation von Informations- und Schulungsveranstaltungen, Versorgungslücken aufzeigen
