Thematische Zielsetzung Jugend
Für das Themengebiet Jugend gilt als Wirkungsziel:
Kinder, Jugendliche und deren Eltern sind in ihren Entwicklungsaufgaben und familiären Herausforderungen durch bedarfsgerechte Begleitstrukturen bestmöglich unterstützt. Ein kinder-, jugend- und familienfreundliches Umfeld ermöglicht ihnen unabhängig von Geschlecht, sozialer und regionaler Herkunft individuelle Lebensentwürfe und gesellschaftliche Teilhabe und schafft Entfaltungsmöglichkeiten.
Alle Jugendlichen finden in der Steiermark Lebensbedingungen vor, in denen sie sich wohlfühlen und die sie aktiv mitgestalten können. Sie bekommen Räume, Plätze und Möglichkeiten, um zu selbstständigen und selbstbewussten jungen Menschen heranzuwachsen. Sie können in einer offenen Gesellschaft ihre Persönlichkeit entsprechend ihren Interessen und Neigungen entfalten und werden als eigenständige Individuen in ihrer Vielfalt wahrgenommen. In ihrer Entwicklung werden sie gestärkt und entlang erkannter Bedarfe und Bedürfnisse flächendeckend mit qualitätsvollen Angeboten auf individueller und struktureller Ebene gefördert.
Kinder- und Jugendarbeit trägt jeden Tag dazu bei, dieser Vision ein Stück näher zu kommen.
Kinder und Jugendliche sind wesentlicher Teil und die Zukunft der Gesellschaft. Sie begegnen im Laufe ihrer Entwicklung unterschiedlichsten Herausforderungen. Um diese zu bewältigen, ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche
- Experimentierfelder & Gestaltungsräume finden und nutzen.
- Zugang zu Informationen haben, Informationen bewerten und Entscheidungen treffen können.
- Etwas riskieren dürfen und Gefahren richtig einschätzen lernen.
- Ihren eigenen Gedanken kreativen Ausdruck verleihen.
- Gesellschaftspolitische Prozesse reflektieren und ihre Meinung einbringen.
- Ihre Talente und Stärken erkennen, weiterentwickeln und für eine geeignete Bildungs- und Berufswahl nutzen.
Förderungen dienen dabei der Ermöglichung zur Realisierung von Projekten, Maßnahmen bzw. sonstigen Aktivitäten, die dazu geeignet sind, die strategischen Zielsetzungen der Fachabteilung Gesellschaft zu unterstützen und die einen Beitrag zu den übergeordneten und spezifischen Zielsetzungen gemäß der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (
Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) und der
Steirischen Jugendstrategie leisten.