WIRKUNGSCONTROLLING - den spürbaren Mehrwert messbar machen:
Die Wirkungsorientierung beschäftigt sich mit zwei Hauptfragen:
- Welche Wirkungen sollen bei der Bevölkerung bzw. bei spezifischen Ziel- und Anspruchsgruppen erreicht werden (WIRKUNGSZIELE)?
- Sind wir mit unseren Maßnahmen am richtigen Weg bzw. sind die gewünschten Wirkungen auch eingetreten (WIRKUNGSINDIKATOREN)?
Das Wirkungscontrolling versucht Fakten zu diesen beiden Fragen zu liefern, um die Planung, Realisierung und Steuerung zu ermöglichen.
Durch das Wirkungscontrolling werden die Auswirkungen der gesetzten Maßnahmen (Wirkungsausprägungen) mit Hilfe von Indikatoren wie z.B. dem Autonomiezuwachs von Menschen mit Behinderung oder der Lebensqualität von Bewohnerinnen und Bewohnern einer Region beobachtet. Es geht damit über das klassische Controlling, das beim Output - also der quantitativen Leistungsmenge wie z.B. Anzahl an Beratungen pro Jahr oder Anzahl der Gutachten - aufhört, hinaus.
Im Wirkungscontrolling steht die Fragen der Effektivität einer Organisation im Vordergrund („Tun wir die richtigen Dinge?").
Die Messung dieser Wirkungen durch konkrete Kennzahlen ist anspruchsvoll, aber es gibt nur wenige Themen, die absolut nicht messbar sind.
Vielmehr steht ein breites Spektrum an Instrumenten offen, das von Kundeninnen-/Kundenbefragungen über Beschwerdeanalysen bis hin zu Langzeitstudien reicht.
Überblick über die Wirkungsziele
| Angaben zur Wirkungsorientierung in den Landesbudgets | ||
| 2025 | 2024 | |
| Bereichsbudgets | 11 | 11 |
| Globalbudgets | 42 | 39 |
| Wirkungsziele | 131 | 125 |
| davon Wirkungsziele mit Beitrag zur Gleichstellung (Gleichstellungsziele) | 60 | 55 |
| davon Wirkungsziele mit Beitrag zur Erreichung globaler Nachhaltigkeitsziele (SDG) | 104 | 99 |
| davon Wirkungsziele mit Beitrag zum Klimaschutz | 33 | 33 |
| Indikatoren (inklusive Subindikatoren) | 406 | 383 |
| davon Indikatoren mit Beitrag zum Klimaschutz | 59 | 57 |
Berichte über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings
Mit der Umsetzung der Haushaltsreform ist die Steiermark Pionierin unter den Bundesländern und hat mit der Umsetzung der Wirkungsorientierung als zweite Säule der Reform politisches Neuland betreten. Insbesondere der Aspekt „Wirkungsorientierung" ist als „Work in Progress" zu sehen, der sich immer weiterentwickeln und verfeinern wird.
Das Landesbudget 2015 hat erstmals neben den monetären Werten (wieviel Geld?) auch Angaben zur Wirkungsorientierung (Geld wofür?) auf allen Budgetebenen enthalten. Ziele bzw. Maßnahmen werden auf Globalbudgetebene festgelegt und zur Messbarkeit der Umsetzung Indikatoren definiert.
Die tatsächlich erreichten Ergebnisse werden dem Landtag Steiermark jährlich parallel zum Rechnungsabschluss mit dem Wirkungsbericht vorgelegt.
Wirkungsbericht 2024

Für das Jahr 2024 wurden 24% der Wirkungsziele (30 von 125) als „direkt steuerbar" eingestuft. Der Anteil der eingeschränkt steuerbaren und der nicht steuerbaren Wirkungsziele pendelt sich mit 76% (95 von 125) auf dem Niveau des Jahres 2020 ein. Im Vergleich zum Jahr 2023 kam es zu einem Rückgang der direkt steuerbaren Wirkungsziele um 4%. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Steuerbarkeit der Indikatoren nicht verändert: 18 % (68 von 383) sind „direkt steuerbar", während die überwiegende Mehrheit von 82 % (315 von 383) nur „eingeschränkt" oder gar „nicht steuerbar" ist.
Wirkungsbericht 2023

Für das Jahr 2023 wurden 81% der Indikatoren (297 von 366) als „erreicht" (grün) oder „teilweise erreicht" (gelb) eingestuft. Der Anteil der nicht erreichten und der nicht bewertbaren Indikatoren pendelt sich mit 18% (69 von 366) auf dem Niveau des Jahres 2019 - vor der Pandemie - ein. Bei elf Wirkungszielen waren alle angegebenen Indikatoren - aufgrund noch nicht vorhandener Ist-Werte für 2023, nicht jährlich durchgeführter Erhebungen oder nicht geplanter Soll-Werte - nicht bewertbar. Jedoch enthalten die Erläuterungen zur Zielverfolgung sowie zur Indikatorenentwicklung weitere Informationen, die eine Einschätzung zum Teil dennoch ermöglichen.

