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Förderungsunterlagen Jugend

Antragsformulare sind in elektronischer Form zu übermitteln!

Die Antragstellung hat vor Projektbeginn zu erfolgen.
Ansuchen, die während oder nach Ablauf der Maßnahme gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Antragstellung von Basis- und Projektförderungen


 Neues Förderformular

 Vorlage De-minimis-Erklärung (verpflichtende Beilage bei einer GmbH, OHG, KG usw.)

 Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen ( Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) 

 Strategische Ausrichtung Kinder- und Jugendarbeit 2022



Unterlagen für die Offene Jugendarbeit


Förderungsansuchen für 2024 sind bis spätestens 31. Oktober 2023 einzureichen!
Das Förderungsansuchen und detailierte Informationen finden Sie hier.

Unterlagen für die Verwendungsnachweislegung 2023 finden Sie hier.

 Meldung Personaländerung Offene Jugendarbeit



Antragsstellung für Verbandliche Jugendarbeit

Förderungsansuchen der Verbandlichen Jugendarbeit für 2024 sind bis spätestens 31. Oktober 2023 einzureichen!

Das Formular für das Förderungsansuchen finden Sie hier:  Förderungsformular Verbandliche Jugendarbeit

WICHTIG: Dem Förderungsansuchen ist VERPFLICHTEND ein Gewaltschutzkonzept beizufügen!



Nachweis-/Berichtspflicht bis € 2.500,00

Als Nachweis über die Verwendung der Förderung sind verpflichtend der Tätigkeitsbericht und eine Einnahmen-Ausgaben-Übersicht (mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten) nur mehr in elektronischer Form zu übermitteln.

 Vorlage Tätigkeitsbericht zum Förderformular in Word
 Vorlage Tätigkeitsbericht zum Förderformular in Excel
 Formular Einnahmen-Ausgaben-Übersicht 



Nachweis-/Berichtspflicht ab € 2.501,00

Als Nachweis über die Verwendung der Förderung sind verpflichtend der Tätigkeitsbericht, eine Einnahmen-Ausgaben-Übersicht und das Belegsverzeichnis (mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten) nur mehr in elektronischer Form zu übermitteln. Die Originalbelege sind dem Förderungsmanagement vorzulegen.

Bei Förderungen ab € 2.501,00 ist aufgrund der Einführung des Elektronischen Aktes (ELAK) bei der Übermittlung der Abrechnung unbedingt das Belegsverzeichnis beizulegen, da ansonsten die Originalbelege vernichtet werden! 

 Merkblatt über die Erstellung von Verwendungsnachweisen
 Formular Belegsverzeichnisse Sachkosten und Personalkosten
 Formular Reisekostenabrechnung
 Vorlage Tätigkeitsbericht zum Förderformular in Word
 Vorlage Tätigkeitsbericht zum Förderformular in Excel
 Formular Einnahmen-Ausgaben-Übersicht



Logo

Bei Publikationen jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der für diese Tätigkeit gewährten Förderung stehen, ist das jeweilige Logo des Fördergebers zu verwenden. Das aktuelle Logo des Ressort Gesundheit, Pflege, Sport und Gesellschaft finden Sie hier:

 Logo Das Land Steiermark

 Logo Jugend, Frauen, Familie und Gleichstellung



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