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Referat Kinderbildung und -betreuung

Leitung
Mag. Franz Schober

Sekretariat
Tanja Heinrer
Kontaktdaten
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Tel:  +43 (316) 877-5499
Fax: +43 (316) 877-2136
E-Mail: franz.schober@stmk.gv.at

Schriftliche Anträge und Kontaktaufnahme

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Karmeliterplatz 2
Telefax: +43 (316) 877-4364
E-Mail: abteilung6@stmk.gv.at

2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/

3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.

Das Referat Kinderbildung und -betreuung ist zuständig für die Bewilligung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die Abwicklung von Förderverfahren in Zusammenhang mit den Errichtungskosten sowie mit Kosten die aus dem Betrieb von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen erwachsen.
Weiters wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie die Sicherung und Entwicklung der pädagogischen Qualität durch Aufsicht und Beratung vor Ort sowie durch Fortbildungsveranstaltungen gewährleistet.
Für Eltern und Erziehungsberechtigte besteht auch die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe zu erhalten.

Nachstehende Leistungen vom Referat Kinderbildung und -betreuung werden auch im  E- Goverment Steiermark unter Kindergärten, Horte, Tagesbetreuung abgebildet.

  • (Sonder-)erzieher - Anerkennung
  • (Sonder-)Kindergartenpädagoge - Anerkennung
  • Kinderbetreuer und Tagesmutter - Anerkennung
  • Errichtung
  • Inbetriebnahme
  • Auflassung
  • Stilllegung
  • Weiterführung
  • Änderungen in der Person des Erhalters
  • Betreuungsbewilligung für Tagesmütter/Tagesväter
  • Betrieb in Ersatzräumlichkeiten
  • Änderung d. Eignungsvoraussetzungen d.Tagesmutter/Tagesvater
  • Ausnahmebewilligung

Die Auswahl einer Option im Select-Element führt auf die verknüpfte Unterseite Dienststellen Übersicht 

Kontakt

  • A6 Bildung und Gesellschaft
  • +43 (316) 877-2099
  • abteilung6@stmk.gv.at
  • Amtsstunden:
    Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
    Parteienverkehr:
    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
  • Weitere Kontaktmöglichkeiten

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  • 8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Karmeliterplatz 2

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