Startgutschein für Tageseltern
Tageseltern können einen einmaligen Zuschuss (Startgutschein) für die Schaffung der kindgerechten Ausstattung der Wohnräume wie beispielsweise für den Ankauf von Fenstersicherungen, Herdschutzgittern oder von pädagogischem Material erhalten.
Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses
- Der Startgutschein kann von Tageseltern beantragt werden, die erstmalig ihre Tätigkeit aufnehmen.
- Der Startgutschein wird für Tageseltern gewährt, die im eigenen Haushalt arbeiten, für Betriebstageseltern, für Tageseltern in gemeindeeigenen Räumlichkeiten sowie für Tageselternbetreuungsstätten.
- Eine aufrechte Betreuungsbewilligung muss vorliegen.
- Ein fristgerechter Förderungsantrag wird eingebracht. Ansuchen sind binnen 6 Monaten nach der Aufnahme der Tätigkeit einzubringen, die Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater muss jedoch jedenfalls spätestens am 31. August 2027 aufgenommen und der Antrag muss ebenfalls bis spätestens 31. August 2027 eingebracht werden.
Details zu den Anspruchsvoraussetzungen und Formulare
Richtlinie für die Vergabe von Zuschüssen für Tageseltern (Startgutschein gemäß Art. 15a B-VG 2022/23 bis 2026/27)
Information zur Antragstellung und Abrechnung
Verwendungsnachweis Startgutschein
Antragsformular für eigenen Haushalt
Antragsformular für Betriebstageseltern und Tageselternbetreuungsstätten