Überprüfung der Badegewässerqualität in der Steiermark
Weiterführende Informationen
Österreich ist aufgrund der Richtlinie des Rates der Europäischen Union 
 über die Qualität der Badegewässer (76/160/EWG vom 8. Dezember 1975), die durch das 
 Bäderhygienegesetz (BGBl. Nr. 1996/658) bzw. die Bäderhygieneverordnung (BGBl. II/420/1998) umgesetzt wurde, verpflichtet, die wichtigsten Badegewässer zu überprüfen.
Weiterfgührende Informationen und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Überprüfung der Badegewässer entnehmen Sie bitte der  Homepage des Gesundheitsministeriums.
 Homepage des Gesundheitsministeriums.
Genauere Angaben zu Testergebnissen für alle Badeseen in Österreich und Erklärungen zu den Untersuchungsparametern erhalten Sie auf der Homepage der AGES Homepage der AGES.
 Homepage der AGES.
 Weiterführende Informationen über Zerkarien (dem steirischen Seuchenplan entnommen)
 Weiterführende Informationen über Zerkarien (dem steirischen Seuchenplan entnommen)

