Aktuelle Förderverfahren
Nachfolgend finden Sie als Fördernehmer:in bzw. als Förderwerber:in sowie als Sprachförderkraft aktuelle Informationen, Unterlagen und Dokumente zu Fördermaßnahmen im Bereich der „Frühen Sprachförderung".
Klicken Sie auf nachfolgende Überschriften, um schneller zu den einzelnen thematischen Bereichen zu gelangen:
- Förderung "Frühe Sprachliche Förderung" 2023/24 - Informationen zur neuen Richtlinie und zum Call 2023/24 sowie Unterlagen zum Förderungsansuchen.
- Dokumentation der Maßnahmen 2023/24 - Unterlagen und Informationen zur Berichtslegung des Förderungszeitaums 2023/24.
- Fort- und Weiterbildungen für Sprachförderkräfte - Informationen rund um verpflichtende Fortbildungen für Sprachförderkräfte.
- Hochschullehrgang "Frühe Sprachliche Förderung" - Erläuterungen zum Hochschullehrgang für Sprachförderkräfte an der Pädagogischen Hochschule Graz.
- Förderungen 2022/23 - Informationen zur vergangenen Förderung "Frühe Sprachförderung" 2022/23.
Förderung Frühe Sprachliche Förderung 2023/24
Für die Vergabe von Förderungen gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a wurde von der Steiermärkischen Landesregierung für das Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2023/24 folgende Richtlinie beschlossen:
Richtlinie 2023/24 (ABT06-78315/2022-142)
Begleitendes Rundschreiben für Erhalter:innen und Leiter:innen, erster Call
Beilage: Allgemeine Information
Beilage: Änderungen im Überblick
Beilage: Checkliste zu Fristen im Förderungszeitraum 23/24
Call 2023/24
Im Rahmen eines Calls von 03.07.2023 (07:00 Uhr) bis 07.07.2023 (12:00 Uhr) konnten Erhalter:innen zur Förderung des Einsatzes von zusätzlichen Fachkräften für die Durchführung der Frühen Sprachlichen Förderung in Kindergärten, Alterserweiterten Gruppen, Kinderhäusern und Heilpädagogischen Kindergärten ansuchen.
Förderungsanträge konnten ausschließlich über das Postfach call-sprachfoerderung@stmk.gv.at eingebracht werden. Außerhalb eines Call-Zeitraums oder über ein anderes Postfach eingebrachte Förderanträge wurden nicht berücksichtigt.
Dokumentation der Maßnahmen 2023/24
Eine Übersicht aller Unterlagen in Verbindung mit Fristen finden sie auf dieser Checkliste.
Unterlagen zur Abrechnung des vergangenen Förderungszeitraums 2022/23 finden Sie hier.
Die Anmeldung zu Fortbildungsangeboten (Sprach-Schätze, Reflexions- und Themengespräche, Moodle-Fortbildungen) erfolgt durch Förderungsnehmer:innen per Formular. Diese sammeln die Anmeldungen der Sprachförderkräfte und senden sie, dem Förderungsvertrag entsprechend, bis längstens zum Beginn des genehmigten Förderungszeitraums (hat der Förderungszeitraum vor der Erteilung der Förderzusage begonnen längstens bis zwei Wochen nach Erhalt des von der Abteilung 6 bereits unterschriebenen Förderungsvertrags) an Hr. Stefan Woj (stefan.woj@stmk.gv.at).
Zum Zweck der Dokumentation und Abrechnung müssen die von der Abteilung 6 zur Verfügung gestellten Vorlagen verwendet werden. Beachten Sie: Werden sowohl Sprachförderkräfte für Priorität 1 und Priorität 2 eingesetzt, so hat die Berichtslegung für diese Sprachförderkräfte zweifach (getrennt nach Priorität 1 und Priorität 2) zu erfolgen.
- Zeiterfassung 2023/24 (Version 1.0): In diesem Dokument tragen Sprachförderkräfte ihre Arbeitszeiten ein.
- Einsatzplan 2023/24 (Version 1.0): In diesem Dokument sind Einsatzpläne der Sprachförderkräfte einzutragen.
- Personalkostenberechnung 2023/24 (Version 1.0): In diesem Dokument werden die Personalkosten dargestellt.
- Formular "Endabrechnung Schlussbericht" (Version 1.0): In diesem Dokument sind Angaben zu den Kosten sowie zusammengefasst Angaben zum Personaleinsatz sowie Kosten für personelle Ressourcen im Förderungszeitraum einzutragen.
- Stammdatenblatt für Sprachförderkräfte: Dieses Dokument ist zur Anlegung eines Moodle-Kontos für Sprachförderkräfte erforderlich.
Optionale Dateien:
- Zeitnachweis: Dieses Dokument kann für den Zeitnachweis der Sprachförderkräfte in den Einrichtungen verwendet werden.
- Kinderdienstprotokoll: Dieses Dokument kann für Kinderdienstprotokolle verwendet werden.
Fort- und Weiterbildungen für Sprachförderkräfte
Für Sprachförderkräfte besteht eine Fortbildungsverpflichtung. Dieser kann auch durch Fortbildungen des Landes Steiermark nachgegangen werden:
- Sprach-Schätze
Mit dem Fortbildungsprogramm "Sprach-Schätze" für den Förderungszeitraum 2023/24 wird ein breit gefächertes Angebot an vielfältigen Fortbildungen im Bereich der Sprachbildung und -förderung zur Verfügung stehen, aus denen Sprachförderkräfte in steirischen elementaren Bildungseinrichtungen das für sie passende Angebot wählen können. Das Programm finden Sie hier. Das Anmelde-Formular finden Sie hier. - Reflexions- und Themengespräche
Im Förderungszeitraum 2023/2024 werden erstmals von der Fachberatung "Frühe Sprachförderung" Reflexionsgespräche angeboten. Diese finden sowohl in Präsenz, als auch als Online-Treffen statt. Mehr Informationen gibt es im Moodle-Informationskurs für Sprachförderkräfte (siehe unten). - Fortbildungen auf der Moodle-Plattform
Sprachförderkräfte können ebenfalls die Fortbildungen auf der Moodle-Plattform zur Interaktionsqualität in Anspruch nehmen. - Moodle-Informationskurs für Sprachförderkräfte
Etwaige Links für Online-Fortbildungen der Sprach-Schätze finden Sprachförderkräfte in einem eigenen Informationskurs auf der Moodle-Plattform. Ebenso werden dort auch weitere organisatorische Belange bekanntgegeben. Die Freischaltung für den Kurs bzw. für die Moodle-Plattform erfolgt stets nach Übermittlung des Dokuments "Stammdatenblatt" durch Fördernehmer:innen.
Hochschullehrgang "Frühe Sprachliche Förderung" 2023/24
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird ein Hochschullehrgang „Frühe sprachliche Förderung im Kindergarten und im Schuleingang" von der Pädagogischen Hochschule Steiermark im Rahmen der Vereinbarung gemäß 15a B-VG über die Elementarpädagogik angeboten.
Im Wintersemester des Studienjahres 2023/24 finden zwei Durchgänge des Lehrgangs statt, im Sommersemester ein Durchgang. Alle Termine und Veranstaltungsorte sind auf der Homepage der Pädagogischen Hochschule Steiermark zu finden.
Die Teilnahme am Lehrgang ist für Elementarpädagog:innen, Lehrer:innen sowie Sprachförderkräfte in elementaren Bildungseinrichtungen möglich. Aufgrund der durch die Vereinbarung gemäß 15a B-VG vorgegebenen Qualifikationsvoraussetzungen für Sprachförderkräfte wird eine (Vor)Reihung der Anmeldung je nach Grundprofession und Anstellungsverhältnis vorgenommen.
Die Anmeldung zu den Lehrgängen ist ausschließlich mit einem Formular möglich. Beachten Sie: Es können nur vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Nachweisen versehene Anmeldeblätter in der Auswahl berücksichtigt werden. Das Formular ist an die E-Mail-Adresse kin@stmk.gv.at zu senden.
Eine Nachmeldung von Sprachförderkräften ist jederzeit möglich. Hierzu ist dasselbe Formular zu verwenden.
Für die Vergabe von Förderungen gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a wurde von der Steiermärkischen Landesregierung für das Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2022/23 folgende Richtlinie beschlossen:
- Richtlinie 2022/23 (GZ: ABT06-78315/2022-86)
- Begleitendes Rundschreiben für Erhalter:innen und Leiter:innen, erster Call
- Begleitendes Rundschreiben für Erhalter:innen und Leiter:innen, zweiter Call
Im Rahmen eines ersten "Calls" von 17.10.2022 (07:00 Uhr) bis 28.10.2022 (12:00 Uhr) sowie eines zweiten "Calls" von 13.02.2023 (07:00 Uhr) bis 17.02.2023 (12:00 Uhr) konnten Erhalter:innen zur Förderung des Einsatzes von zusätzlichen Fachkräften für die Durchführung der frühen sprachlichen Förderung in Kindergärten, Alterserweiterten Gruppen, Kinderhäusern und Heilpädagogischen Kindergärten ansuchen. Außerhalb der Call-Zeiträume oder über ein anderes Postfach eingebrachte Förderanträge wurden bei den Förderungen nicht berücksichtigt.
Folgende Unterlagen waren für die Abrechnung des Förderungszeitraums 2022/23 vorgesehen:
- Formular Endabrechnung Schlussbericht 22/23 (Version 1.1.)
- Formular Personalkosten 22/23 (Version 1.1.)
- Zeiterfassung 22/23
Ansprechspersonen
Simone SCHEINER-POSCH, Mag.a Dr.in
E-Mail: | kin@stmk.gv.at |
Telefon: | +43 (316) 877-3676 |
Fax: | +43 (316) 877-2136 |