Aktuelle Förderungsverfahren
Nachfolgend finden Sie als Förderungsnehmer:in bzw. als Förderungswerber:in sowie als Sprachförderkraft aktuelle Informationen, Unterlagen und Dokumente zu Fördermaßnahmen im Bereich der „Frühen Sprachförderung".
Klicken Sie auf nachfolgende Überschriften, um schneller zu den einzelnen thematischen Bereichen zu gelangen:
- Förderung "Frühe Sprachförderung" 2026/27 - Informationen zur Richtlinie und zum Call 2026/27.
- Dokumentation der Maßnahmen 2026/27 - Unterlagen und Informationen zur Berichtslegung des Förderungszeitraums 2026/27.
- Fort- und Weiterbildungen für Sprachförderkräfte - Informationen rund um verpflichtende Fortbildungen für Sprachförderkräfte.
- Hochschullehrgang "Frühe sprachliche Förderung" - Erläuterungen zum Hochschullehrgang für Sprachförderkräfte an der Pädagogischen Hochschule Graz.
- Förderungen 2025/26 - Informationen zur vergangenen Förderung "Frühe Sprachförderung" 2025/26.
Förderung Frühe Sprachförderung 2026/27
Für die Vergabe von Förderungen gemäß der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 wurde von der Steiermärkischen Landesregierung für das Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2026/27 folgende Richtlinie beschlossen:
Richtlinie 2026/27 (ABT06-78315/2022-328)
Begleitendes Rundschreiben für Erhalter:innen und Leiter:innen Call 2026/27
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Der nächste Call ist für folgenden Zeitraum vorgesehen: Beantragungszeitraum 29. Juni 2026 (7:00 Uhr) bis 03. Juli 2026 (12:00 Uhr) Nachreichungszeitraum 03. Juli 2026 (12:00 Uhr) bis 10. Juli 2026 (12:00 Uhr) |
Diesbezüglich gilt Folgendes:
Calls sind in einen Beantragungszeitraum und einen Nachreichungszeitraum aufgeteilt:
- Im Beantragungszeitraum können Förderungsanträge eingebracht werden.
- Im Nachreichungszeitraum können jene Förderungsanträge, die im Beantragungszeitraum fehlerhaft bzw. unvollständig eingebracht wurden, verbessert werden.
Eine Verbesserung bzw. Nachreichung von Unterlagen außerhalb dieses Zeitraumes werden nicht berücksichtigt.
Der Förderungsantrag ist auf dem
E-Goverment Portal des Landes Steiermark zu finden.
Die verpflichtende Beilage
"Berechnungsbeiblatt zum Förderungsantrag" zur Erfassung des eingesetzten Personals muss während der Antragsstellung hochgeladen werden.
Beilage
"Checkliste" zur Übersicht der erforderlichen Berichte und Fristen im Förderungszeitraum 2026/27.
Im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 wird erneut der Einsatz von zusätzlichen Fachkräften für die Durchführung der frühen sprachlichen Förderung in Kindergärten, Alterserweiterten Gruppen, Kinderhäusern und Heilpädagogischen Kindergärten gefördert.
Förderungsanträge konnten ausschließlich über das
E-Goverment Portal des Landes Steiermark eingebracht werden. Außerhalb des Call-Zeitraums (Beantragungs- und Nachreichungszeitraum) oder über ein E-Mail-Postfach eingebrachte Förderungsanträge werden nicht berücksichtigt.
Informationsveranstaltungen
Die Abteilung 6 plant als Serviceleistung Informationsveranstaltungen zum Förderungszeitraum 2026/27. Die Termine werden online stattfinden und dienen der allgemeinen Information zum Vertrag sowie zur Berichtslegung und Dokumentation während des Förderungszeitraums. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Bevorstehende Termine:
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Informationsveranstaltung: 03. Juni 2026, 09.00-11.00 Uhr [ 08. Juni 2026, 12.45-14.45 Uhr [ 10. Juni 2026, 10.00-12.00 Uhr [ |
Dokumentation der Maßnahmen 2026/27
Eine Übersicht aller Unterlagen in Verbindung mit Fristen finden sie auf der "
Checkliste".
Unterlagen zur Abrechnung des vergangenen Förderungszeitraums 2025/26 finden Sie hier.
Die Anmeldung zu Fortbildungsangeboten (Sprach-Schätze, Reflexions- und Themengespräche, Moodle-Fortbildungen) erfolgt durch das Programm
EVENT.
Zum Zweck der Dokumentation und Abrechnung müssen die von der Abteilung 6 zur Verfügung gestellten Vorlagen verwendet werden. Beachten Sie: Werden sowohl Sprachförderkräfte für Priorität 1 und Priorität 2 eingesetzt, so hat die Berichtslegung für diese Sprachförderkräfte zweifach (getrennt nach Priorität 1 und Priorität 2) zu erfolgen.
Zeiterfassung 2026/27: In diesem Dokument tragen Sprachförderkräfte ihre Arbeitszeiten ein.
Einsatzplan und Fortbildungsverpflichtung 2026/27: In diesem Dokument sind die Einsatzpläne sowie die Fortbildungsverpflichtung der Sprachförderkräfte einzutragen.
Förderplan: Dokumentation der Beobachtung, Planung und Reflexion. Ein Förderplan ist verpflichtend zu führen. Diese Vorlage kann dafür herangezogen werden.
Berichtslegung 2026/27: In diesem Dokument werden relevante Daten für die Berichtslegung (Personaleinsatz, Kosten für personelle Ressourcen bzw. Overhead) erfasst.
Stammdatenblatt für Sprachförderkräfte 2026/27: Dieses Dokument ist ua. zur Anlegung eines EVENT bzw. Moodle-Kontos für Sprachförderkräfte erforderlich.
Optionale Dateien zur freien Verwendung:
Zeitnachweis: Dieses Dokument kann für den Zeitnachweis der Sprachförderkräfte in den Einrichtungen verwendet werden.
Kinderdienstprotokoll: Dieses Dokument kann für Kinderdienstprotokolle verwendet werden.
Fort- und Weiterbildungen für Sprachförderkräfte
Für Sprachförderkräfte besteht eine Fortbildungsverpflichtung. Auch in diesem Förderungszeitraum können wieder kostenlose Fortbildungsangebote des Landes Steiermark (Sprach-Schätze, Reflexions- und Themengespräche, Moodle-Fortbildungen) in Anspruch genommen werden. Hierbei wird eine Anmeldung durch Sprachförderkräfte direkt über das Fortbildungsanmeldungs-Tool
„EVENT" vorgenommen. Die Freischaltung zur Nutzung dieses Tools erfolgt durch Förderungsnehmer:innen per Stammdatenblatt, welches Hr. Stefan Woj (stefan.woj@stmk.gv.at) zugesendet wird.
Das aktuelle Programm für das Wintersemester 2026 folgt demnächst.
- Sprach-Schätze
Mit dem Fortbildungsprogramm "Sprach-Schätze" für den Förderungszeitraum 2026/27 wird ein breit gefächertes Angebot an vielfältigen Fortbildungen im Bereich der Sprachbildung und -förderung zur Verfügung stehen, aus denen Sprachförderkräfte in steirischen elementaren Bildungseinrichtungen das für sie passende Angebot wählen können. - Reflexions- und Themengespräche
Im Förderungszeitraum 2026/27 werden von der Fachberatung "Frühe Sprachförderung" erneut Reflexionsgespräche angeboten. Diese finden sowohl in Präsenz, als auch als Online-Treffen statt. Mehr Informationen gibt es im Moodle-Informationskurs für Sprachförderkräfte (siehe unten). - Fortbildungen auf der Moodle-Plattform
Sprachförderkräfte können ebenfalls Fortbildungen auf der
Moodle-Plattform besuchen. - Moodle-Informationskurs für Sprachförderkräfte
Etwaige Links für Online-Fortbildungen der Sprach-Schätze finden Sprachförderkräfte in einem eigenen
Informationskurs auf der Moodle-Plattform. Ebenso werden dort auch weitere organisatorische Belange bekanntgegeben. Die Freischaltung für den Kurs bzw. für die Moodle-Plattform erfolgt stets nach Übermittlung des Dokuments "Stammdatenblatt" durch Fördernehmer:innen.
Hochschullehrgang "Frühe sprachliche Förderung" 2026/27
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird ein Hochschullehrgang „Frühe sprachliche Förderung" von der Pädagogischen Hochschule Steiermark im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik angeboten.
Im Winter- sowie im Sommersemester des Studienjahres 2026/27 werden ingesamt drei Durchgang stattfinden. Alle Termine und Veranstaltungsorte sind auf der
Homepage der Pädagogischen Hochschule Steiermark zu finden.
Die Teilnahme am Lehrgang ist für Elementarpädagog:innen, Lehrer:innen sowie Sprachförderkräfte in elementaren Bildungseinrichtungen möglich. Der Lehrgang wird über die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik finanziert und ist somit für Personen, die einen Lehrgangsplatz erhalten, kostenlos. Es besteht Anwesenheitspflicht!
Aufgrund der durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG vorgegebenen Qualifikationsvoraussetzungen für Sprachförderkräfte wird eine (Vor)Reihung der Anmeldung je nach Grundprofession und Anstellungsverhältnis vorgenommen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass trotz der hohen Nachfrage, nur eine limitierte Anzahl an Lehrgangsplätzen zur Verfügung steht. Sollten Sie eine Absage erhalten, ist eine erneute Anmeldung für den nächsten Durchgang natürlich möglich.
Die Anmeldung zu den Lehrgängen ist ausschließlich mit einem Formular demnächst möglich. Beachten Sie: Es können nur vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Nachweisen versehene Anmeldeblätter in der Auswahl berücksichtigt werden. Das Formular ist an die E-Mail-Adresse kin@stmk.gv.at zu senden.
Da Personen, die als Sprachförderkräfte tätig sein möchten oder bereits als solche tätig sind, diesen Lehrgang als Ausbildungserfordernis vorweisen müssen, ist eine Anmeldung jederzeit möglich. Hierzu ist dasselbe Formular zu verwenden.
Fristende einer möglichen Anmeldung für alle anderen interessierten Personen ist fünf Wochen vor dem jeweiligen Kursbeginn. Eine Zu- oder Absage wird zeitnah nach dieser Frist übermittelt.
Für die Vergabe von Förderungen gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a wurde von der Steiermärkischen Landesregierung für das Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2025/26 folgende Richtlinie beschlossen:
Richtlinie 2025/26 (GZ: ABT06-78315/2022-257)
Begleitendes Rundschreiben für Erhalter:innen und Leiter:innen
Checkliste 2025/26
Im Rahmen eines "Calls" von 26.06.2025 bis 11.07.2025 konnten Erhalter:innen zur Förderung des Einsatzes von zusätzlichen Fachkräften für die Durchführung der frühen sprachlichen Förderung in Kindergärten, Alterserweiterten Gruppen, Kinderhäusern und Heilpädagogischen Kindergärten ansuchen. Außerhalb des Call-Zeitraums eingebrachte Förderanträge wurden bei den Förderungen nicht berücksichtigt.
Folgende Unterlagen sind für die Abrechnung des Förderungszeitraums 2025/26 vorgesehen:
Berichtslegung 2025/26
Zeiterfassung 2025/26
Förderplan
Einsatzplan und Fortbildungsverpflichtung 2025/26
Ansprechspersonen
E-Mail: kin@stmk.gv.at
Christopher Haring
Tel.: +43 (316) 877-5445
Anneliese Lilleg
Tel.: +43 (316) 877-3817
Katinka Pirstl, MA
Tel.: +43 (316) 877-2186
Mag.a Dr.in Simone Scheiner-Posch, MA
Tel.: +43 (316) 877-6450

