Aktuelle Förderverfahren

Nachfolgend finden Sie als Fördernehmer:in bzw. als Förderwerber:in sowie als Sprachförderkraft aktuelle Informationen, Unterlagen und Dokumente zu Fördermaßnahmen im Bereich der „Frühen Sprachförderung".

Klicken Sie auf nachfolgende Überschriften, um schneller zu den einzelnen thematischen Bereichen zu gelangen:


Dokumentation der Maßnahmen 2022/23

Eine Übersicht aller Unterlagen in Verbindung mit Fristen finden sie auf dieser  Checkliste.

Zum Zweck der Dokumentation und Abrechnung müssen die von der Abteilung 6 zur Verfügung gestellten Vorlagen verwendet werden. Beachten Sie: Werden sowohl Sprachförderkräfte für Priorität 1 und Priorität 2 eingesetzt, so hat die Berichtslegung für diese Sprachförderkräfte zweifach (getrennt nach Priorität 1 und Priorität 2) zu erfolgen. 

  •  Zeiterfassung 2022/23 (Version 1.2): In diesem Dokument tragen Sprachförderkräfte ihre Arbeitszeiten ein.

  •  Einsatzplan 2022/23 (Version 1.1): In diesem Dokument sind Einsatzpläne der Sprachförderkräfte einzutragen. 

  •  Personalkostenberechnung 2022/2023 (Version 1.1): In diesem Dokument werden die Personalkosten dargestellt.

  •  Formular "Endabrechnung Schlussbericht" (Version 1.1): In diesem Dokument sind Angaben zu den Kosten sowie zusammengefasst Angaben zum Personaleinsatz sowie Kosten für personelle Ressourcen im Förderungszeitraum einzutragen.

Optionale Dateien:

  •  Zeitnachweis: Dieses Dokument kann für den Zeitnachweis der Sprachförderkräfte in den Einrichtungen verwendet werden.
  •  Kinderdienstprotokoll: Dieses Dokument kann für Kinderdienstprotokolle verwendet werden.

Fort- und Weiterbildungen für Sprachförderkräfte

Mit dem vorliegenden Fortbildungsprogramm "Sprach-Schätze" für den Förderungszeitraum 2022/23 steht ein breit gefächertes Angebot an vielfältigen Fortbildungen im Bereich der Sprachbildung und -förderung zur Verfügung, aus denen Sprachförderkräfte in steirischen elementaren Bildungseinrichtungen das für sie passende Angebot wählen können. Das Programm ist  hier zu finden. 

Etwaige Links für Online-Fortbildungen finden Sprachförderkräfte auf der  Moodle-Plattform. Im eigenen Kurs für Sprachförderkräfte werden auch weitere organisatorische Belange bekanntgegeben. Die Freischaltung für den Kurs bzw. für die Moodle-Plattform erfolgt nach Übermittlung des Dokuments " Stammdatenblatt" durch Fördernehmer:innen.

Beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen die Fortbildungen des Programms erst ab Jänner des Jahres 2023 starten. Um Missverständnissen vorzubeugen, ist es notwendig, das Formular zur Anmeldung ggf. nochmals an Hr. Stefan Woj zu senden. 

Das Formular finden Sie  hier


Hochschullehrgang "Frühe Sprachliche Förderung"

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird ein Hochschullehrgang „Frühe sprachliche Förderung im Kindergarten und im Schuleingang" von der Pädagogischen Hochschule Steiermark im Rahmen der Vereinbarung gemäß 15a B-VG über die Elementarpädagogik angeboten.

Im Sommersemester des Jahres 2023 finden zwei Durchgänge des Lehrgangs statt.  Alle Termine und Veranstaltungsorte sind auf der  Homepage der Pädagogischen Hochschule Steiermark zu finden. 

Die Teilnahme am Lehrgang ist für Kindergartenpädagog:innen, Lehrer:innen sowie Sprachförderkräfte in elementaren Bildungseinrichtungen möglich. Aufgrund der durch die Vereinbarung gemäß 15a B-VG vorgegebenen Qualifikationsvoraussetzungen für Sprachförderkräfte wird eine (Vor)Reihung der Anmeldung je nach Grundprofession und Anstellungsverhältnis vorgenommen.

Die Anmeldung zu den Lehrgängen ist ausschließlich mit einem  Formular möglich. Beachten Sie: Es können nur vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Nachweisen versehene Anmeldeblätter in der Auswahl berücksichtigt werden. Das Formular ist an die E-Mail-Adresse kin@stmk.gv.at zu senden.

Für Fragen steht Ihnen die Fachberatung „Frühe Sprachförderung" gerne zur Verfügung.

Eine Nachmeldung von Sprachförderkräften ist jederzeit möglich. Hierzu ist dasselbe Formular zu verwenden. 


Förderungen 2022/23

Für die Vergabe von Förderungen gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a wurde von der Steiermärkischen Landesregierung für das Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2022/23 folgende Richtlinie beschlossen:

Im Rahmen eines ersten "Calls" von 17.10.2022 (07:00 Uhr) bis 28.10.2022 (12:00 Uhr) sowie eines zweiten "Calls" von 13.02.2023 (07:00 Uhr) bis 17.02.2023 (12:00 Uhr) konnten Erhalter:innen zur Förderung des Einsatzes von zusätzlichen Fachkräften für die Durchführung der frühen sprachlichen Förderung in Kindergärten, Alterserweiterten Gruppen, Kinderhäusern und Heilpädagogischen Kindergärten ansuchen. Außerhalb der Call-Zeiträume oder über ein anderes Postfach eingebrachte Förderanträge wurden bei den Förderungen nicht berücksichtigt.


Wegweiser

Zu Informationen, Dokumenten und Unterlagen speziell für Sprachförderkräfte: hier


Ansprechsperson

Koordinator

Maximilian H. TONSERN, B.A.

E-Mail: kin@stmk.gv.at
Telefon: +43 (316) 877-3680
Fax: +43 (316) 877-2136
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