Sprachförderkräfte
Auf Basis der aktuellen „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung" wird ein breites Unterstützungskonzept für elementare Bildungseinrichtungen angeboten. Darunter befinden sich auch Maßnahmen zur steiermarkweiten sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.
In diesem Zusammenhang wird der Einsatz von zusätzlichen Fachkräften für die Durchführung der frühen sprachlichen Förderung in Kindergärten, Alterserweiterten Gruppen, Kinderhäusern und Heilpädagogischen Kindergärten gefördert.
Konkret wird der Einsatz von zusätzlichem Fachpersonal zur
- Sprachförderung von Kindern nach BESK KOMPAKT/BESK-DaZ KOMPAKT festgestelltem Sprachförderbedarf und
- Sprachförderung der Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr ohne Sprachförderbedarf unterstützt.
Details sind der jeweils gültgen Richtlinie zu entnehmen.
In diesem Bereich finden Sie als Sprachförderkraft Informationen, Links, Dokumente und Unterlagen gesammelt vor.
Hier geht es zum Folder und der
Broschüre "Sprachförderkraft, und nun?" - eine ausführliche Zusammenfassung der wichtigsten Informationen für die Tätigkeit als Sprachförderkraft.
Online-Sprechstunde
Die Fachberatung „Frühe Sprachförderung" lädt Sie zu offenen Online-Sprechstunden ein. Nutzen Sie die Gelegenheit, in entspannter Atmosphäre Ihre Fragen zur Umsetzung und Organisation der Sprachförderung zu stellen und wertvolle Tipps für die Praxis mitzunehmen.
Da es sich hierbei um einen formlosen Austausch handelt, kann die Teilnahme nicht im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung berücksichtigt werden.
Termine:
07.10.25, 11.00-12.00 Uhr [ Link]
16.10.25, 13.00-14.00 Uhr [Link]
21.10.25, 12.00-13.00 Uhr [Link]
29.10.25, 13.00-14.00 Uhr [Link]
Dokumentation
Die schriftliche Dokumentation ist für jede Einrichtung anzufertigen, um die Anwesenheiten, Tätigkeiten und Beobachtungen zu dokumentieren aber auch um die eigene Arbeit zu reflektieren.
Folgende Dokumente sind von der Sprachförderkraft, in Absprache bzw. teilweise in Zusammenarbeit mit der/dem Arbeitgeber:in, verpflichtend zu führen:
- Zeiterfassung - Vorlage des Landes (Dokumentation der Arbeitszeiten)
- Zeitnachweis - Vorlage des Landes oder eigenes Dokument/System (Nachweis der Anwesenheit in der Einrichtung)
- Förderplan - Vorlage des Landes, einsehbar in jeder Einrichtung (Dokumentation der Beobachtung, Planung und Reflexion)
- Einsatzplan inklusive Fortbildungsverpflichtung - Vorlage des Landes, bei jeder längerfristigeren Änderung zu adaptieren
Die aktuellen Vorlagen sind ![]() |
Mit den Teams der Einrichtungen sollen auf Basis der Beobachtungen Fördermaßnahmen koordiniert und geplant werden. Wichtig bei der Dokumentation ist der Schutz von sensiblen Daten - bei Verwendung der Initialien oder Namen muss die Dokumentation entsprechend verwahrt bzw. gesichert werden.
Fort- und Weiterbildung für Sprachförderkräfte
Für Sprachförderkräfte besteht eine Fortbildungsverpflichtung. Diese kann vorzugsweise durch Fortbildungen des Landes Steiermark erfüllt werden.
"EVENT" und die Moodle-Plattform - Zugang für alle Sprachförderkräfte
Nach Übermittlung des Stammdatenblatts werden für alle Sprachförderkräfte Zugänge im Kursmanagementsystem "EVENT" und auf der Moodle-Plattform des Landes Steiermark / Pädagogische Qualitätsentwicklung erstellt.
"EVENT" - Kursmanagementsystem zur eingeständigen Anmeldung zu allen verfügbaren Fortbildungsveranstaltungen des Landes Steiermark.
Moodle-Plattform - Hier erhalten Sprachförderkräfte Informationen, Updates und gesammelte Dokumente zur Arbeit als Sprachförderkraft sowie Zugriff auf spezielle Fortbildungsangebote.
Fortbildungsformate
Das aktuelle Fortbildungsprogramm für Sprachförderkräfte finden Sie >> hier <<. Eine knappe Übersicht über alle Fortbildungen kann dem
Fortbildungskalender entnommen werden.
- Sprach-Schätze
In jedem Semester steht ein breit gefächertes Angebot an vielfältigen Fortbildungen im Bereich der Sprachbildung und -förderung zur Verfügung, aus denen Sprachförderkräfte in steirischen elementaren Bildungseinrichtungen das für sie passende Angebot wählen können.
- Reflexions- und Themengespräche
Die Reflexionsgespräche dienen dem Austausch und der Reflexion des pädagogischen Alltags, zusätzlich gibt es fachlichen Input. Themengespräche sind kompakte Fortbildungen mit vorgegebenen Themen wie z.B. Förderplan. Mehr Informationen gibt es im Informationskurs für Sprachförderkräfte auf der Moodle-Plattform.
- Power Sessions
Neu im Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2025/26 ist das Angebot der Power Sessions. Es handelt sich hierbei um Modulveranstaltungen zu diversen Themen aus und für den Alltag von Sprachförderkräften. Diese werden in unterschiedlichen Formaten und Zeitrahmen angeboten. (Online, Online-Präsenz, Präsenz)
Fortbildungen auf der Moodle-Plattform
Sprachförderkräfte können aus einem großen Angebot an Fortbildungen auf unserer Moodle-Plattform wählen.
Besonderes Angebot für Spachförderkräfte:
- Moodle-Informationskurs für Sprachförderkräfte
Etwaige Links für Online-Fortbildungen der Sprach-Schätze finden Sprachförderkräfte in einem eigenenInformationskurs auf der Moodle-Plattform. Ebenso werden dort auch weitere organisatorische Belange bekanntgegeben. Die Freischaltung für den Kurs bzw. für die
Moodle-Plattform erfolgt stets nach Übermittlung des Dokuments "Stammdatenblatt" durch Fördernehmer:innen.
- Einschulungsveranstaltung für neue Sprachförderkräfte "Start in die Sprachförderung"
Neue Sprachförderkräfte sind verpflichtet, einmalig und zusätzlich zur regulären Fortbildungsverpflichtung für den Start in die Tätigkeit eineEinschulungsveranstaltung zu besuchen. Sie beinhaltet drei Teile:
- 1. Teil: Grundlegende Einschulung - Selbststudium Moodle
- 2. Teil: Reflexionsgespräch - online Präsenz oder Präsenz
- 3. Teil: BESK(-DaZ) KOMPAKT Schulung für Sprachförderkräfte - Selbststudium Moodle
- Der Moodle-Kurs
"Förderplan" bietet neben den Themengesprächen ebenfalls die Möglichkeit zur Einschulung in den Förderplan. Die Freischaltung für den Kurs erfolgt nach Anmeldung über das Fortbildungstool
EVENT. Der Förderplan für die Planung und Dokumentation kann
hier heruntergeladen werden.
Die Fortbildungsverpflichtung kann auch durch die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen bei anderen Anbieter:innen erfüllt werden. Jedoch ist diesbezüglich mit der Abteilung 6 Rücksprache zu halten, ob die Fortbildung den Anforderungen für eine Berücksichtigung im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung entspricht.