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Fachmaterialien Naturschutz zum Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Erneuerbare Energie - Solarenergie

Zur „Erhöhung des Anteiles der Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern durch die Festlegung von überörtlichen Vorgaben zum raumverträglichen Ausbau der Energieerzeugungsanlagen aus Solarenergie" und zum „Erreichen der Klimaschutzziele - Klima- und Energiestrategie 2030" ist eine Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vorgesehen, mit der ein „Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Erneuerbare Energie - Solarenergie" erlassen wird.

Gemäß der vorgesehenen Verordnung hat bereits „die Festlegung von Eignungszonen im örtlichen Entwicklungskonzept und die Ausweisung von Sondernutzungen im Freiland gem. § 33 Abs. 3 Z 1 StROG 2010 zur Errichtung von Energieerzeugungsanlagen aus Solarenergie ... unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des Natur- und Landschaftsschutzes zu erfolgen".

In den meisten Fällen sind vor Verwirklichung eines derartigen Vorhabens laut dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz 2017 Prüf- bzw. Bewilligungsverfahren obligat. 

Für eine vollständige als auch effiziente Projektplanung und -einreichung, sowie für eine an die Ziele und Grundsätze des Natur- und Landschaftsschutzes angepasste Bauphase und Betriebsführung, werden von der Landesnaturschutzbehörde unterstützende Fachmaterialien (mit dem Fokus auf Naturschutz) zur Verfügung gestellt.

Dabei werden grundsätzliche Aspekte des Arten- bzw. Gebietsschutzes erläutert und mögliche Konflikte mit diesen (und demnach mit den Zielen und Grundsätzen des Natur- und Landschaftsschutzes) dargelegt, die bei der Errichtung und dem Betrieb von PV-Freiflächenanlagen auftreten können. Auch werden ausgewählte Lebensräume beispielhaft angeführt, bei denen von erhöhtem Konfliktpotenzial im Hinblick auf vor allem den Artenschutz auszugehen ist.

Darüber hinaus werden Hinweise und Hilfestellungen zur Anfertigung von Einreichunterlagen für die Prüfung auf insbesondere die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen gegeben.

Da sich der vielfach beworbene Naturschutzwert von PV-Freiflächenanlagen erst durch eine entsprechend naturnahe Ausgestaltung und eine extensive Bewirtschaftung der Freifläche einstellt, werden Empfehlungen für die Erstellung und die nachfolgende Umsetzung des Gestaltungs- und Pflegekonzeptes angeführt.

Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Thema der Anlage und Pflege von artenreichem Extensivgrünland, wobei insbesondere auf extensive Weide- und Mähwiesennutzung eingegangen wird.

Ein weiterer Fokus wird auf das Anlegen und Pflegen von linearen Gehölzstrukturen gesetzt. Neben wesentlichen, allgemeinen Vorgaben werden Grundsätze zum Erhalt und zur Verbesserung der ökologischen Funktion dieser sehr wertvollen Lebensräume vorgebracht. Für die zu errichtenden Typen Sichtschutzhecke, Strukturreiche Naturhecke, Baumreihen/Alleen, Uferbegleitgehölz und Pionierhecke auf Sonderstandorten werden Angaben zu Standort und Funktion sowie Pflegemaßnahmen angeführt.

Da großflächige Photovoltaik Freiflächenanlagen maßgebliche Barrierewirkungen erzeugen können, wodurch die Wanderfähigkeit von (insbesondere größeren) Tieren eingeschränkt werden kann, sind im Kapitel „Wildtierkorridore" die unterschiedlichen Typen von Wildquerungshilfen bzw- leitsystemen erläutert. Durch die Einhaltung der angeführten Angaben zum grundsätzlichen Aufbau und zur Pflege von Wildkorridoren sollten funktionierende Biotopverbundsysteme erhalten bzw. entwickelt werden.

 

Weitere Infos

  • Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Erneuerbare Energie – Solarenergie

Dokumente

  • Sachbereich Erneuerbare Energie – Solarenergie 
    (6 MB!)

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  • Amt der Steiermärkischen Landesregierung
  • +43 (316) 877-0
  • +43 (316) 877-22 94
  • E-Mail
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