Internationale Naturschutzkonventionen

Naturschutz auf internationaler Ebene

Auch auf internationaler Ebene wird versucht, den Naturschutz voranzutreiben. Aus diesem Grund hat Österreich einige internationale Übereinkommen (Konventionen) unterzeichnet.

 

  1. Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitäts-Konvention)
    Beitritt Österreichs: 1994;  BGBl Nr. 213/1995, in der jeweils gültigen Fassung.
    Dieses Übereinkommen regelt die Erhaltung sowie die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und ihrer Bestandteile.
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  2. Übereinkommen über Feuchtgebiete (Ramsar-Konvention)
    Beitritt Österreichs: 1983;  BGBl Nr. 225/1983, in der jeweils gültigen Fassung.
    Dieses Übereinkommen regelt die internationale Zusammenarbeit zur Erhaltung und wohlausgewogenen Nutzung von Feuchtgebieten.
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  3. Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen)
    Beitritt Österreichs: 1982;  BGBl Nr. 188/1982, in der jeweils gültigen Fassung.
    Dieses Übereinkommen regelt die kommerzielle Nutzung, insbesondere durch den internationalen Handel, bedrohter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
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  4. Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates zur Anwendung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (EU-Artenschutzverordnung)
    Für Österreich verbindlich: seit 1997;  ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1, in der jeweils gültigen Fassung.
    Diese Verordnung regelt einen einheitlichen Vollzug des Übereinkommens zum Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels.
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  5. Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention)
    Beitritt Österreichs: 1991;  BGBl Nr. 477/1995, in der jeweils gültigen Fassung.
    Dieses Übereinkommen regelt mit seinen Durchführungsprotokollen die Erhaltung, den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen der Alpen.
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  6. Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (Bonner Konvention)
    Beitritt Österreichs: 2005;  ABl. L 210 vom 19.7.1982, in der jeweils gültigen Fassung.
    Ziel dieses Übereinkommens ist es wandernde Tierarten, deren Wanderbewegungen oft über politische Grenzen gehen, international zu schützen und zu erhalten.
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  7. Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention)
    Beitritt Österreichs: 1983;  BGBl Nr. 372/1983, in der jeweils gültigen Fassung.
    Dieses Übereinkommen regelt die internationale Zusammenarbeit hinsichtlich des Schutzes von wild lebenden Tieren und Pflanzen und deren Lebensräume in Europa.
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  8. Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (UNESCO Welterbe-Konvention)
    Beitritt Österreichs: 1993;  BGBl Nr. 60/1993, in der jeweils gültigen Fassung.
    Durch dieses Übereinkommen soll der Bestand und die Wertigkeit des Kultur- und Naturerbes der Welt erfasst, geschützt und erhalten werden.
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  9. Europäisches Diplom für geschützte Gebiete (Europadiplom)
    Beitritt Österreichs: 1965 durch Resolution (65) 6 des Ministerrates.
    Dieses Diplom wird vom Europarat für Gebiete oder Naturdenkmäler verliehen, die für die Erhaltung des Europäischen Naturerbes besonders wichtig sind.
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  10. Europäisches Netzwerk biogenetischer Reservate
    Beitritt Österreichs: 1976 durch Resolution R (76) 17 des Ministerrates.
    Dieses vom Europarat initiierte Netzwerk bezweckt die Erhaltung bedrohter Tier- und Pflanzenarten durch Schaffung von Schutzgebieten.
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Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Übereinkommen erhalten Sie beispielsweise auf der Homepage des  Umweltbundesamtes sowie des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus  (BMLRT).

 

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